Sanierung der Grund- und Mittelschule Lam; Trockenbauarbeiten (BA 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 1851-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lam
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93462
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-lam.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Grund- und Mittelschule Lam; Trockenbauarbeiten (BA 1)
Anbau an das bestehende Schulgebäude und Teilsanierung der Grund- und Mittelschule Lam im Rahmen eines 1. Bauabschnitts.
93462 Lam, Ginglmühler Weg 23
GK Deckenbekleidung:
ca. 40 m² Abgehängte GK- Deckenbekleidung
GK Akustikdeckenbekleidung:
ca. 200 m² Abgehängte GK- Akustikdeckenbekleidung Quadratlochung
Mineralfaser-Akustikdecken:
ca. 660 m² Abgehängte Mineralfaserdecken
GK Ständerwände:
ca. 360 m² Wandkonstruktion verschiedenster Ausführungen
GK Vorsatzschalen:
ca. 50 m² Wandkonstruktion als Vorsatzschale
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hinterschmiding
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform Aumass elektronisch einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB)
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lam
Postleitzahl: 93462
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.markt-lam.de