PEM-Brennstoffzellen-Systemprüfstands 250 kW - PR419843 - 2730 - W Referenznummer der Bekanntmachung: PR419843 - 2730 - W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
PEM-Brennstoffzellen-Systemprüfstands 250 kW - PR419843 - 2730 - W
PR419843 - 2730 - W PEM-Brennstoffzellen-Systemprüfstands 250 kW
Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und
Infrastruktursysteme IVI, Zeunerstraße 38, 01069 Dresden
Das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI beabsichtigt die Anschaffung eines Prüfstands für Brennstoffzellensysteme. Mit diesem Prüfstand sollen zukünftig PEM-Brennstoffzellensysteme (nachfolgend Prüflinge genannt) getestet und in Betrieb genommen werden können. Die Prüflinge sollen in Leistungsbereichen von 25 kWel bis 250 kWel und Betriebstemperaturen zwischen 20 °C und 90 °C betrieben werden. Ein zu erwartendes typisches Szenario ist, dass der Prüfling in die angrenzende Werk- und Montagehalle geliefert wird und mittels Hallenkran auf einen zum Prüfstand gehörenden Prüftisch gehoben und befestigt wird. Dort findet auch die Vorbereitung des Prüflings statt. Ist der Prüfling bereit, wird dieser mit dem Prüftisch in den Prüfraum des Prüfstands gerollt und dort mit den Schnittstellen des zum Prüfstand gehörenden Versorgungsraumes gekoppelt. Nachdem alle Schnittstellen verbunden sind, können die Versuche über einen Bedienplatz mittels des zum Prüfstand gehörenden Automatisierungssystems gestartet und gesteuert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188bee7a29f-783388565904ca87
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188bee7a29f-783388565904ca87
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188bee7a29f-783388565904ca87
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de