Planung Ersatzneubau BW50 Referenznummer der Bekanntmachung: A0112800003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Ersatzneubau BW50
A3 Nürnberg - Passau, Erneuerung Bauwerk BW 50 Brücke A3 über A93 (Kreuzungsbauwerk AK Regensburg) und
der beiden Parallelrampenbauwerke (Rampe Nord und Rampe Süd). Folgende Leistungen sollen im Rahmen des
Verhandlungsverfahrens vergeben werden:
Ersatzneubau BW 50 Brücke A3 über A93:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Lph. 1-3 und 6
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Lph. 2-3 und 6
Behelfsbrücke:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Lph. 1-3 und 6
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Lph. 2, 3 und 6
Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, Lph. 1-3, 5 und 6
Das BW 50 überführt die A3, Nürnberg - Passau - Suben bei Betr.-km 461+604. Mit dem BW 50 (Kreuzungsbauwerk
im AK Regensburg) wird die A93 Hof-Holledau unterführt. Für die Bauabwicklung ist die Führung von Fahrstreifen
der A3 über eine parallel dazu angeordnete Behelfsbrücke erforderlich.
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
Seidlstraße 7-11
80335 München
Deutschland
Die A3 ist eine der wichtigsten deutschen Autobahnen und mit knapp 780 km Länge die zweitlängste Autobahn
Deutschlands. Sie verknüpft das Rhein-Main-Gebiet mit Österreich und Südosteuropa. Überdies ist die A3 eine
bedeutende Lebensader Regensburgs: Handel und Gewerbe, Industriebetriebe, Bildungs- und
Gesundheitseinrichtungen befinden sich beidseits der Autobahn.
Die A93 ist 268 km lang und führt von Hof in die Holledau und weiter südlich von Rosenheim nach Kiefersfelden an
der deutsch-österreichischen Grenze.
Südwestlich der Stadt Regensburg kreuzen sich die beiden Autobahnen im sognannten Autobahnkreuz Regensburg
(AK Regensburg). Mit dem hier gegenständlichen Kreuzungsbauwerk BW 50 wird am Kreuzungspunkt die A93 unter
der A3 unterführt. Das Bestandsbauwerk BW 50 befindet sich auf der Betriebsstrecke der A3 bei Betr.-km 461,604.
Das BW 50 weist erhebliche Schäden/Mängel an den Überbauten und Widerlagern auf und muss zeitnah erneuert
werden.
Der Auftraggeber (AG), Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, Außenstelle Regensburg
beabsichtigt daher, die einzelnen Teilbauwerke des BW 50 "Brücke A3 über A93 und die beiden
Parallelrampenbauwerke (Rampe Nord und Rampe Süd)" abzubrechen und durch einen Ersatzneubau zu ersetzen.
Die bauliche Durchführbarkeit der Maßnahme unter Aufrechterhaltung des Verkehrs ist bei der Planung besonders
zu berücksichtigen. Auf die erforderlichen Provisorien bzw. Vorabmaßnahmen für die Baustellenverkehrsführung
während der Bauzeit wird explizit hier hingewiesen und sind Teil der gegenständlichen Planung.
Die geeigneten Stützweiten des Ersatzneubaus (für mögliche Brückenkonstruktionen) sind in einer vorgeschalteten
Machbarkeitsstudie zu ermitteln.
Für die Bauabwicklung ist die Führung von Fahrstreifen der A3 über eine parallel dazu angeordnete Behelfsbrücke
erforderlich. Die komplette Planung der Behelfsbrücke (mit Verbreiterung des Straßendamms) sowie das Führen von
mind. zweier Fahrstreifen über diese Behelfsbrücke gehört zum Leistungsumfang des AN.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung "Ingenieurbauwerke" gem. § 43 der HOAI, die
Fachplanung "Tragwerksplanung" gem. § 51 der HOAI und die Objektplanung "Verkehrsanlagen (Anlagen des
Straßenverkehrs)" gem. § 47 der HOAI des gegenständlichen Ingenieurbauwerks BW 50 mit den beiden
Parallelrampenbauwerken sowie der Behelfsbrücke:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Lph. 1-3 und 6
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Lph. 2-3 und 6
- Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, Lph. 1-3, 5 und 6
Die Beauftragung erfolgt für alle Leistungsbilder stufenweise wie im Folgenden aufgeführt:
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI
- Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2)
- Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph. 3)
- Leistungsstufe 3: Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6)
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
- Leistungsstufe 1: Vorplanung (Lph. 2)
- Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph. 3)
- Leistungsstufe 3: Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6)
Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI
- Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2)
- Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph. 3)
- Leistungsstufe 3: Ausführungsplanung Verkehrsanlagen aller Behelfsstraßen (zum Verkehrsführungskonzept)
sowie der A3 (Lph. 5), Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6)
Die Beauftragung und der Planungsbeginn erfolgt vsl. in 11/2023 und endet 08/2025 mit der Fertigstellung der
kompletten Ausschreibungsunterlagen (Lph. 6). Der derzeit geplante Projektverlauf und die vorgesehenen Termine
sind unter 4.5 der Langfassung der Projektbeschreibung einsehbar.
Die geschätzten Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund brutto 26 Mio. €.
Die vollständige Projektbeschreibung ist unter der unter I.3) Kommunikation genannten elektronischen Adresse
abrufbar.
Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Kriterien, sofern keine
Ausschlusskriterien vorliegen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Wichtung. 5,00 %)
- Der durchschnittliche ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI sowie Fachplanung
Tragwerksplanung nach § 51 HOA) in den letzten drei Geschäftsjahren (Wichtung: 5 %)
- Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio.
EUR)
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Wichtung: 95 %)
- 2 Referenzen des Unternehmens aus dem Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung
Tragwerksplanung gem. § 43 und § 51 HOAI (Wichtung jew.: 31⅓ %)
- 1 Referenz des Unternehmens aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI
(Wichtung 31⅓ %)
Die Mindeststandards und Bewertungskriterien einschließlich der Unterkriterien und ihrer Wertung können III.1)
Auftragsbekanntmachung, der "Die Autobahn Eigenerklärung zur Eignung" und der "Anlage zur Eigenerklärung zur
Eignung (Detaillierung)" sowie der "Anlage zu 7.1 und 7.2 Die Autobahn HVA F-StB Aufforderung zum
Teilnahmewettbewerb - Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der
Teilnahmeanträge" entnommen werden. Die genannten Unterlagen sind zusammen mit den Formblättern unter der
unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Erfüllen mehr Bewerber als die oben genannte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch,
wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Optionale Besondere Leistungen in Leistungsphase 2 der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Ersatzneubau BW 50:
Sofern sich an Verkehrsanlagen oder gegebenenfalls an der Trassierung des neu zu planenden, 6-streifiger Ausbau
Nittendorf - AK Regensburg der A3, Anpassungen ergeben, sind diese frühzeitig im Rahmen der Vorplanungen
(Austausch mit Planer) vom AN zu klären (s. Ziffer 3.2.11 der Projektbeschreibung). Dabei sind die Termine unter Ziffer 4.5
der Projektbeschreibung zu berücksichtigen.
Alle Optionalen Leistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Ersatzneubau BW 50 können auch den jew.
Formblättern zu Leistung und Bewertung (HVA F-StB LB) für Verkehrsanlagen bzw. Ingenieurbauwerke und
Tragwerksplanung entnommen werden. Die genannten Unterlagen sind unter der unter 1.3) genannten elektronischen
Adresse abrufbar.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Leistungsstufen (LS):
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Ersatzneubau BW 50 und Behelfsbrücke
- LS 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2)
- LS 2: Entwurfsplanung (Lph. 3)
- LS 3: Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6)
Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI für Ersatzneubau BW 50 und Behelfsbrücke
- LS 1: Vorplanung (Lph. 2)
- LS 2: Entwurfsplanung (Lph. 3)
- LS 3: Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6)
Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI
- LS 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2)
- LS 2: Entwurfsplanung (Lph. 3)
- LS 3: Ausführungsplanung Verkehrsanlagen aller Behelfsstraßen (zum Verkehrsführungskonzept) sowie der A3 (Lph. 5),
Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6)
Vergabenummer des öffentlichen Auftraggebers: A0112800003
Der Vertrag wird von der Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Südbayern, Seidlstr. 7-11, 80335
München vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien sind in den Unterlagen "Die Autobahn HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung" und der
"Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige, die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende
Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen
Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der
für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Ingenieur) durch eine abgeschlossene
Fachausbildung an einer TU oder FH (oder gleichwertig)
angemessenen Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232
und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte
richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit
Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12
des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen
anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, ?
wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein
Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser
Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB], ? Bei
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der
Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], ? das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], ? dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4
GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person,
deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- /Planungsleistungen gehören, ist
dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass
der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Eignungskriterien sind den Unterlagen "Die Autobahn Eigenerklärung zur Eignung" und "Anlage zur
Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" aufgelistet.
Ergänzend zu 1. Allgemeine Hinweise der Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung):
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur
gemeinsamen Haftung vorlegen (HVA F-StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe).
Ergänzend zu "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Eigenerklärung zur Eignung:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei
Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 700 T EUR gefordert.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und
Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der
genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der
dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden)
ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Ergänzend zu "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Eigenerklärung zur Eignung:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei
Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 700 T EUR gefordert.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und
Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der
genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die detaillierte Punktvergabe auf die Unterkriterien kann der "Anlage zu 7.1 und 7.2 Die Autobahn HVA F-StB
Aufforderung Teilnahmewettbewerb - Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der
Teilnahmeanträge" entnommen werden.
Ergänzend zu "Ausschlussgründe zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" der "Die Autobahn
Eigenerklärung zur Eignung" sowie zu 2.1 der "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)": Nachfolgende
fünf Mindeststandards zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen durch den Bewerber erfüllt
werden. Ist dieser nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Vergabeverfahren.
1. Nachweis mind. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke und
Fachplanung Tragwerksplanung, Lph 2 und 3 gem. § 43 und § 51 HOAI im Rahmen des Ersatzneubaus einer
Straßenbrücke für eine zweibahnige Strecke nach RAA oder vergleichbar unter Aufrechterhaltung des öffentlichen
Verkehrs (der zweibahnigen Strecke nach RAA oder vergleichbar) zum Gegenstand hat/hatte.
2. Nachweis mind. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke und
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 43 und § 51 HOAI im Rahmen einer Straßenbrücke über eine zweibahnige
Strecke nach RAA oder vergleichbar unter Aufrechterhaltung des unterführten öffentlichen Verkehrs zum
Gegenstand hat/hatte.
3. Nachweis min. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 3 und Lph 5
gem. § 47 HOAI im Rahmen einer Anpassung/eines Umbaus einer zweibahnigen, mind. vierstreifigen Strecke nach
RAA oder vergleichbar zum Gegenstand hat/hatte.
4. Nachweis min. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 6 gem. §
43 HOAI im Rahmen einer zweibahnigen, mind. vierstreifigen Strecke nach RAA oder vergleichbar zum Gegenstand
hat/hatte.
5. Nachweis min. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 6 gem. § 47
HOAI im Rahmen einer zweibahnigen, mind. vierstreifigen Strecke nach RAA oder vergleichbar zum Gegenstand
hat/hatte.
Ergänzend zu 2.2 der "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)": Es sind geeignete Referenzen über
vom Bewerber in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (2018 bis 2023) erbrachte Dienstleistungen
aufzulisten.
Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf
5 Jahre erhöht.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu
vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die
geforderten Angaben berücksichtigt:
- Vorhabensbezeichnung
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und
Kontaktdaten des Ansprechpartners)
- Auftragswert
- Leistungszeiträume (pro Leistung und Leistungsphase)
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
Über die Angaben in der "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" (Nr. 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.3) hinaus
sind pro Referenzprojekt max. 3 DINA-4 Seiten (z. B. mit Referenzbescheinigungen, Erläuterungen/Zeichnungen) zu
den Referenzen zulässig u. werden in der Wertung berücksichtigt.
Anzugeben sind zwei Referenzen des Unternehmens aus dem Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP IBW)
und Fachplanung Tragwerksplanung (FP TWP) gem. § 43 und § 51 HOAI und eine Referenz des Unternehmens aus
dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA) gem. § 47 HOAI.
Eine Referenz kann aus max. 2 Referenzprojekten (Referenzprojekte 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2 unter 2.2.1, 2.2.2
und 2.2.3 der "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)") bestehen. Werden pro Referenz des
Unternehmens mehr als 2 Referenzprojekte aufgelistet, dann werden nur die ersten 2 berücksichtigt.
Bei der Aufteilung der jeweiligen Referenz auf mehrere Referenzprojekte werden die Punkte für die
Bewertungskriterien vergeben, wenn für jeweils mind. eines der Referenzprojekte die geforderten Leistungsinhalte
nachgewiesen werden können und das Referenzprojekt die jew. geforderten Mindeststandards erfüllt.
Alle Referenzprojekte müssen folgende 2 Mindeststandards erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung
berücksichtigt zu werden:
1. Angabe des Empfängers der Leistung sowie der Kontaktdaten des Ansprechpartners
2. Abschluss der Leistungserbringung pro Leistungsphase in den letzten 5 Jahren (2018 bis 2023) vor Ablauf der
Teilnahmefrist.
Die Referenzprojekte 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2 im Bereich OB IBW und FP TWP gem. § 43 und § 51 HOAI müssen
zudem folgenden Mindeststandard erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung berücksichtigt zu werden:
3. Selbst erbrachte Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung, Lph 2
und/oder 3 gem. § 43 und § 51 HOAI im Rahmen eines Referenzprojektes, das den Ersatzneubau einer
Straßenbrücke für eine zweibahnige Strecke nach RAA oder vergleichbar über eine zweibahnige, mind. 4-streifige
Strecke nach RRA oder vergleichbar zum Gegenstand hat/hatte.
Die Referenzprojekte 3.1 und 3.2 im Bereich OP VA gem. § 47 HOAI müssen zudem folgenden Mindeststandard
erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung berücksichtigt zu werden:
3. Selbst erbrachte Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 3 und 5 gem. § 47 HOAI im Rahmen einer
Anpassung/eines Umbaus einer zweibahnigen, mind. vier-streifigen Strecke nach RRA oder vergleichbar zum
Gegenstand hat/hatte.
Die Bewertung/Bepunktung erfolgt für die Referenz 1 (unter 2.2.1 der "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung
(Detaillierung)") im Bereich OP IBW und FP TWP gem. § 43 und § 51 HOAI mittels nachfolgender Kriterien:
- Selbst erbrachte Leistung OP IBW, Lph. 2 gem. § 43 HOAI (0,50 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung OP IBW, Lph. 3 gem. § 43 HOAI (1,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung OP IBW, Lph. 6 gem. § 43 HOAI (1,00 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung FP TWP, Lph. 2 gem. § 51 HOAI (0,50 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung FP TWP, Lph. 3 gem. § 51 HOAI (0,75 Pkt.)
- Mindesthonorarzone IV im Bereich OP IBW (0,50 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung über die Erstellung eines Flächennutzungskonzeptes für die spätere Bauabwicklung
und Baustelleneinrichtung sowie Zuwegungen und dergleichen (0,50 Pkt.)
Die Bewertung/Bepunktung erfolgt für die Referenz 2 (unter 2.2.2 der "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung
(Detaillierung)") im Bereich OP IBW und FP TWP gem. § 43 und § 51 HOAI mittels nachfolgender Kriterien:
- Selbst erbrachte Leistung OP IBW, Lph. 2 gem. § 43 HOAI (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung OP IBW, Lph. 3 gem. § 43 HOAI (1,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung OP IBW, Lph. 6 gem. § 43 HOAI (1,00 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung FP TWP, Lph. 2 gem. § 51 HOAI (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung FP TWP, Lph. 3 gem. § 51 HOAI (0,75 Pkt.)
- Mindesthonorarzone IV im Bereich OP IBW (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung über die Erstellung eines Flächennutzungskonzeptes für die spätere Bauabwicklung
und Baustelleneinrichtung sowie Zuwegungen und dergleichen (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung OP IBW und VA, Lph. 6 gem. § 43 und § 47 HOAI im Rahmen des selben
Referenzprojektes (1,00 Pkt.)
Die Bewertung/Bepunktung erfolgt für die Referenz 3 (unter 2.2.3 der "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung
(Detaillierung)") im Bereich OP VA gem. § 47 mittels nachfolgender Kriterien:
- Selbst erbrachte Leistung OP VA, Lph. 2 gem. § 47 HOAI (0,50 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung OP VA, Lph. 3 gem. § 47 HOAI (1,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung OP VA, Lph. 5 gem. § 47 HOAI (1,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung OP VA, Lph. 6 gem. § 47 HOAI (1,00 Pkt.)
- Mindesthonorarzone III im Bereich OP VA (0,50 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung Verkehrsführungsplanung (Honoraranteil ≥ 200 T EUR) im Rahmen des selben
Referenzprojektes (0,50 Pkt.)
Ergänzend zu "Ausschlussgründe zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" der "Die Autobahn
Eigenerklärung zur Eignung" sowie zu 2.1 der "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)": Nachfolgende
fünf Mindeststandards zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen durch den Bewerber erfüllt
werden. Ist dieser nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Vergabeverfahren.
1. Nachweis mind. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke und
Fachplanung Tragwerksplanung, Lph 2 und 3 gem. § 43 und § 51 HOAI im Rahmen des Ersatzneubaus einer
Straßenbrücke für eine zweibahnige Strecke nach RAA oder vergleichbar unter Aufrechterhaltung des öffentlichen
Verkehrs (der zweibahnigen Strecke nach RAA oder vergleichbar) zum Gegenstand hat/hatte.
2. Nachweis mind. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke und
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 43 und § 51 HOAI im Rahmen einer Straßenbrücke über eine zweibahnige
Strecke nach RAA oder vergleichbar unter Aufrechterhaltung des unterführten öffentlichen Verkehrs zum
Gegenstand hat/hatte.
3. Nachweis min. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 3 und Lph 5
gem. § 47 HOAI im Rahmen einer Anpassung/eines Umbaus einer zweibahnigen, mind. vierstreifigen Strecke nach
RAA oder vergleichbar zum Gegenstand hat/hatte.
4. Nachweis min. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 6 gem. §
43 HOAI im Rahmen einer zweibahnigen, mind. vierstreifigen Strecke nach RAA oder vergleichbar zum Gegenstand
hat/hatte.
5. Nachweis min. eines Referenzprojektes, welches die Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 6 gem. § 47
HOAI im Rahmen einer zweibahnigen, mind. vierstreifigen Strecke nach RAA oder vergleichbar zum Gegenstand
hat/hatte.
Alle Referenzprojekte müssen folgende 2 Mindeststandards erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung
berücksichtigt zu werden:
1. Angabe des Empfängers der Leistung sowie der Kontaktdaten des Ansprechpartners
2. Abschluss der Leistungserbringung pro Leistungsphase in den letzten 5 Jahren (2018 bis 2023) vor Ablauf der
Teilnahmefrist.
Die Referenzprojekte 1.1, 1.2, 2.1 und 2.2 im Bereich OB IBW und FP TWP gem. § 43 und § 51 HOAI müssen
zudem folgenden Mindeststandard erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung berücksichtigt zu werden:
3. Selbst erbrachte Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung, Lph 2
und/oder 3 gem. § 43 und § 51 HOAI im Rahmen eines Referenzprojektes, das den Ersatzneubau einer
Straßenbrücke für eine zweibahnige Strecke nach RAA oder vergleichbar über eine zweibahnige, mind. 4-streifige
Strecke nach RRA oder vergleichbar zum Gegenstand hat/hatte.
Die Referenzprojekte 3.1 und 3.2 im Bereich OP VA gem. § 47 HOAI müssen zudem folgenden Mindeststandard
erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung berücksichtigt zu werden:
3. Selbst erbrachte Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 3 und 5 gem. § 47 HOAI im Rahmen einer
Anpassung/eines Umbaus einer zweibahnigen, mind. vier-streifigen Strecke nach RRA oder vergleichbar zum
Gegenstand hat/hatte.
BauKaG, siehe III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung
siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formular Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung), Eigenerklärung zur
Eignung sowie die Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-
/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de) eingestellt.
Die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung) und die anderen
einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen
und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform
(https://vergabe.autobahn.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen
sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag
nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform
(https://vergabe.autobahn.de) siehe auch zusätzliche allgemeine Hinweise im Formblatt "Hinweise auf eine neue
Plattform".
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten
Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und
Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag
(Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https:// bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten
Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung /
Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende
Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von
Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als
gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu
innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der
Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation
und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und
ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte
Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der
Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de