Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen im Landkreis Kitzingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21257 KT 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwelt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen im Landkreis Kitzingen
Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen für die Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen im Landkreis Kitzingen ab dem 1.1.2024 neu zu vergeben.
Sammlung, Beförderung Rest-, Bioabfall, Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier ab dem 1.1.2024 für eine Dauer von zunächst 5 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Optional kann der Vertrag einmalig um 2 Jahre verlängert werden. Gegenstand dieser Ausschreibung / Leistungsbeschreibung sind folgende Leistungen:— Sammlung und Beförderung von Restabfall im Holsystem ca. 11.000 Mg/a;— Sammlung und Beförderung von Bioabfall im Holsystem ca. 9.700 Mg/a;— Sammlung und Beförderung von Altpapier im Hol- und Bringsystem ca. 6.000 Mg/a;— Gestellung der Sammelcontainer (5 m3 Umleercontainer) für das Hol- und Bringsystem ca. 122 Behälter (ca. 71 für Restabfall und Papierabfuhr + 51 an Wertstoffsammelstellen);— Auslieferung der Restabfall- und Grüngutsäcke ca. 3.500 Stk./a Restabfallsäcke (70 Ltr.) und ca. 300 Stk./a Grüngutsäcke (120 Ltr.);— Durchführung Behälteränderungsdienst für Sammelbehälter (MGB 60 bis 1.100) des Holsystems ca. 3.600 Stk./a;— Ausrüstung aller benötigten Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Rest- und Bioabfallabfuhr;— Ausrüstung eines Sammelfahrzeugs des AN mit einem Störstoffdetektionssystem für die Bioabfallabfuhr;— Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 25 km (Luftlinie) von der Landkreisgrenze. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.2 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Sammlung, Beförderung, Verwertung von Sperrabfall
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Sammlung und Beförderung des Sperrabfalls, des sperrigen Metallschrotts, der sperrigen Elektro- und Elektronikaltgeräte und von Bildschirmen, Monitoren und TV-Geräten der Gruppe 2 ElektroG im Holsystem sowie die Verwertung/Beseitigung der Sperrabfallmengen ab dem 1.1.2024 für eine Dauer von zunächst 5 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Optional kann der Vertrag einmalig um 2 Jahre verlängert werden. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und sperrigem Metallschrott im Holsystem ca. 1.370 Mg/a;— Sammlung und Beförderung sperriger Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Bildschirme, Monitore und TV-Geräte der Gruppe 2 ElektroG im Holsystem ca. 180 Mg/a;— Sortierung Sperrabfall und ggfs. sperriger Metallschrott (Abfälle zur Verwertung / Abfälle zur Beseitigung) ca. 1.370 Mg/a;— Verwertung anteilige Sperrabfallmengen ca. 850 Mg/a;— Transport anteilige Sperrabfallmengen zur Beseitigungsanlage ca. 500 Mg/a.— Transport anteilige Mengen an sperrigem Metallschrott zur Annahmestelle des AG ca. 20 Mg/a Die Verwertung des sperrigen Metallschrotts erfolgt durch den AG und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.2 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung, Beförderung Rest-, Bioabfall, Altpapier
Ort: Rödelsee
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97348
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung, Beförderung, Verwertung von Sperrabfall
Ort: Am Gries 1
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: Rödelsee
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer mit Faxnummer usw. sind dieser Veröffentlichung unter VI 4.1 und dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen.