Stadt Alzenau: Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Wasserlos Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0033
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzenau
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63755
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.alzenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Alzenau: Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Wasserlos
Die Stadt Alzenau beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs (LF) 10 für ihre Freiwillige Feuerwehr Wasserlos.
Das LF 10 wird in drei (3) Fachlosen beschafft:
Los 1: 1 Stk. LF 10 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Los 3: Atemschutzgeräte
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Alzenau_FFW_Los-##".
1 Stk. LF 10 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung eines LF 10 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) i. S. e. geschuldeten Erfolgs.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
(allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung für ein LF 10.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Atemschutzgeräte
Beschaffung von Atemschutzgeräten/-technik.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 Stk. LF 10 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Atemschutzgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Preisangaben in dieser Vergabebekanntmachung sind nicht korrekt.
Da es sich bei diesen um Geschäftsgeheimnisse handelt, wurde von einer Bekanntgabe abgesehen.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.