LV 43/2023 ASB Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2023-0020
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV 43/2023 ASB Bodenbelagsarbeiten
Der Bayerische Rundfunk (BR) plant auf seinem Stammgelände in München Freimann an der Floriansmühlstrasse unter dem Begriff "Anpassung und Sanierung im Bestand (ASB)" im Laufe der nächsten Jahre Sanierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude 17A und 17B.
Das Gebäude 17B hat eine Gesamtlänge von 65,00m und eine Breite von 14,35m. Die Baumaßnahme beinhaltet UG, EG, 1.OG bis 3.OG, sowie ein Technikgeschoss. Das Gebäude 17B wurde 1975 erbaut. Das Gebäude ist an der Nord-/West Ecke über einen verglasten Zwischenbau mit dem Gebäude 17A verbunden, sowie an der Nord-/Ost Ecke über einen verglasten Zwischenbau im 1.OG bis 3.OG, sowie im UG mit dem Gebäude 17C verbunden.
Das Untergeschoss beinhaltet im Wesentlichen Büroräume, Technikräume, sowie bestehende Schallräume (nicht Gegenstand der Sanierungsmaßnahme). Im Erdgeschoss befindet sich der Eingang, mit Eingangshalle und östlich der Eingangshalle gelegenem Hörsaal. Der Hörsaal beansprucht das EG und UG durch die abgetreppte Anordnung der Sitzreihen und ist nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme. Das 1.OG bis 3.OG beinhalten im Wesentlichen Büroräume. Im 4.OG befinden sich Dachaufbauten mit Technikräumen.
Das Leistungsverzeichnis Bodenbeläge umfasst folgende Leistungen im Haus 17B:
Schleifen von alten Estrichflächen
Bodenbelag Teppich
Bodenbelag Linoleum
Bodenbelag Linoleum ableitfähig
Abdecken Bodenbeläge
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Bodenbelag Nadelfilz ca. 2900 m2
Sockelleisten Nadelfilz ca. 2300 m
Bodenbelag Linoleum ca. 280 m2
Bodenbelag Linoleum ableitfähig ca. 70 m2
Sockelleisten Linoleum ca. 375 m
Abdecken Bodenbelag ca. 3110 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefülltes Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Oder:
Falls Sie präqualifiziert sind, tragen Sie die Präqualifizierungsnummer in das Formblatt 213 unter Ziffer 6 ein.
Ausgefülltes Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Oder:
Falls Sie präqualifiziert sind, tragen Sie die Präqualifizierungsnummer in das Formblatt 213 unter Ziffer 6 ein.
Ausgefülltes Formblatt 124, Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Oder:
Falls Sie präqualifiziert sind, tragen Sie die Präqualifizierungsnummer in das Formblatt 213 unter Ziffer 6 ein.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,2 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen.
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den zuvor genannten genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Bayerischer Rundfunk
Nur Vertreter des Auftraggebers. Es findet keine öffentliche Submission statt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (AG) werden in der beigefügten Fassung vereinbart.
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet,
öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y161H594Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.