Lieferung eines VS-L (Versorgungslastkraftwagen) gemäß technischer Baubeschreibung und Förderrichtlinie für die Stadt Teublitz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teublitz
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93158
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.teublitz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines VS-L (Versorgungslastkraftwagen) gemäß technischer Baubeschreibung und Förderrichtlinie für die Stadt Teublitz
Lieferung eines VS-L (Versorgungslastkraftwagen) gemäß technischer Baubeschreibung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und der Förderrichtlinie der Regierung für die Stadt Teublitz
Die Ausschreibung ist auf 2 Fachlose aufgeteilt.
Das Fahrzeug muss allen gängigen Normen für Feuerwehrfahrzeuge soweit anwendbar entsprechen. DIN EN 1846; DIN 14502 1-3
Lieferung eines Fahrgestells für den Aufbau ein VS-L und Betrieb als Sonder NFZ in der Feuerwehr geeignet
Teublitz
Lieferung eines Fahrgestell zum Aufbau eines VS-L (Versorgungslastkraftwagen) gemäß technischer Baubeschreibung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und der Förderrichtlinie der Regierung für die Stadt Teublitz
Das Fahrzeug muss allen gängigen Normen für Feuerwehrfahrzeuge soweit anwendbar entsprechen. DIN EN 1846; DIN 14502 1-3
Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbau als VS-L auf das im Los 1 ausgeschriebene Fahrgestell
Teublitz
Lieferung eines als Feuerwehrtechnischer Geräteaufbau bezeichneten Aufbau VS-L (Versorgungslastkraftwagen) gemäß technischer Baubeschreibung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und der Förderrichtlinie der Regierung für die Stadt Teublitz
Das Fahrzeug muss allen gängigen Normen für Feuerwehrfahrzeuge soweit anwendbar entsprechen. DIN EN 1846; DIN 14502 1-3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Fahrgestell zum Aufbau eines V-LKW gemäß Ausschreibung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbau nach Ausschreibung V-LKW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/