2023-1003552_Flughafen München_Durchführung der Entsorgung und Verwertung von Speiseresten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-1003552
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-1003552_Flughafen München_Durchführung der Entsorgung und Verwertung von Speiseresten
Durchführung von Entsorgungsdienstleistungen für Speisereste, dies beinhaltet die Behältergestellung durch den Bieter inkl. Leerung und Transport sowie die Entsorgung
Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen nach Ziff. I.3 der vorliegenden Bekanntmachung zu entnehmen.
Entsorgungsleistungen Allresto
Flughafen München GmbH u. Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH Postfach 23 17 55 85326 München Flughafen München
Entsorgungsleistungen Allresto
a)"Gestellung, Beförderung, Reinigen und Desinfizieren von Behältern, inklusive Verwertung von Speiseresten"
b),,Gestellung, Beförderung, Reinigen und Desinfizieren von Behältern, inklusive Verwertung von Treber"
c),,Gestellung, Beförderung, Entleerung, Reinigen und Desinfizieren von Behältern für Mischglas"
d),,Gestellung, Beförderung, Entleerung , Reinigen und Desinfizieren von Behältern für Keramik"
Im Rahmen der Sammlung von anorganischen/organischen Abfällen (getrennt nach Abfallart z. B. Speisereste, Mischglas, Keramik, Treber) auf dem Campus des Flughafen München ist die Gestellung von Großmülltonnen, Deckelfässern und Vorsortier-Eimern an den definierten Standorten (Großstandorte siehe Anlage) erforderlich. Außerdem ist die Beförderung, Aufstellung und Entleerung bei der jeweiligen Verwertungsanlage, als auch das Reinigen und Desinfizieren der Behälter zu erbringen.
Kurze Beschreibung:
- Farbige Großmülltonnen, Größe 80 bis 360 Liter Fassungsvermögen, entsprechend den geltenden DIN-Normen und dem jeweils aktuellen Stand der Abfallentsorgung, leichte Verfahrbarkeit, geringes Eigengewicht.
- Deckelfässer aus Polyethylen, Größe 60 Liter Fassungsvermögen, mit Spannring als Schutz gegen Verschütten.
- Vorsortier-Eimer; Größe 10 bis 50 Liter aus Polyethylen, Klappdeckel mit Griffmulde und Tragebügel aus Metall
Der Anbieter muss im Auftragsfall während der gesamten Vertragslaufzeit dauerhaft folgende Großmülltonnen und Deckelfässer zur Verfügung stellen:
- Großmülltonne 120l Fassungsvermögen für Speisereste - bis zu 33 St. täglich im Austausch
- Großmülltonnen 240l Fassungsvermögen für Speisereste - bis zu 4 St. täglich im Austausch
- Großmülltonnen 120l Fassungsvermögen für Treber - bis zu 2 St. täglich im Austausch
- Großmülltonnen 120l Fassungsvermögen für Mischglas - bis zu 6 St. täglich im Austausch
- Großmülltonnen 120l Fassungsvermögen für Keramik - bis zu 1 St. wöchentlich im Austausch
- Großmülltonnen 90l Fassungsvermögen für Speisefett - bis zu 2 St. wöchentlich im Austausch
Zusätzlich sind kurzfristig auf Anfrage für Sonderleistungen durchschnittlich pro Monat zur Verfügung zu stellen:
- Großmülltonnen 120l Fassungsvermögen für verschiedene Fraktionen - bis zu 20St wöchentlich im Austausch
- Großmülltonnen 240l Fassungsvermögen für verschiedene Fraktionen - bis zu 10St wöchentlich im Austausch
- Deckelfässer 60l Fassungsvermögen für verschiedene Fraktionen - bis zu 10St wöchentlich im Austausch
Als Gesamtbeförderungsleistung sind standardmäßig einzuplanen: ca. sechs Beförderungsleistungen pro Woche sowie für Sonderleistungen eine Beförderungsleistungen pro Woche.
An folgenden Anfahrstellen sind derzeit Entsorgungsleistungen des Auftragnehmers unter Los 1 zu erbringen:
- Kantine - Subzentrum
- Restaurant - Besucherpark
- MAC Airbräu
Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen nach Ziff. I.3 der vorliegenden Bekanntmachung zu entnehmen.
Siehe Ziffer II.2.11 der vorliegenden Bekanntmachung
Zweimalige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils 1 Jahr
Entsorgungsleistungen Flughafen München
Flughafen München GmbH u. Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH Postfach 23 17 55 85326 München Flughafen München
a)"Gestellung, Beförderung, Reinigen und Desinfizieren von Behältern, inklusive Verwertung von Speiseresten"
b),,Gestellung, Beförderung, Entleerung, Reinigen und Desinfizieren von Behältern für Mischglas"
c),,Gestellung, Beförderung, Entleerung, Reinigen und Desinfizieren von Behältern für Keramik"
d),,Gestellung, Beförderung, Reinigen und Desinfizieren von Behältern, inklusive Verwertung von Speisefett"
m Rahmen der Sammlung von anorganischen/organischen Abfällen (getrennt nach Abfallart z. B. Speisereste, Mischglas, Keramik, Treber) auf dem Campus des Flughafen München ist die Gestellung von Großmülltonnen, Deckelfässern und Vorsortier-Eimern an den definierten Standorten (Großstandorte siehe Anlage) erforderlich. Außerdem ist die Beförderung, Aufstellung und Entleerung bei der jeweiligen Verwertungsanlage, als auch das Reinigen und Desinfizieren der Behälter zu erbringen.
Behälter-Beschreibung:
- Farbige Großmülltonnen, Größe 80 bis 360 Liter Fassungsvermögen, entsprechend den geltenden DIN-Normen und dem aktuellen Stand der Abfallentsorgung, leichte Verfahrbarkeit, geringes Eigengewicht.
- Deckelfässer aus Polyethylen, Größe 60 Liter Fassungsvermögen, mit Spannring als Schutz gegen Verschütten.
- Vorsortier-Eimer; Größe 10 bis 50 Liter aus Polyethylen, Klappdeckel mit Griffmulde und Tragebügel aus Metall.
Der Anbieter muss im Auftragsfall während der gesamten Vertragslaufzeit dauerhaft folgende Großmülltonnen und Deckelfässer zur Verfügung stellen:
- a) Großmülltonnen 120l Fassungsvermögen für Speisereste - bis zu 34 St. täglich im Austausch
- b) Großmülltonnen 120l Fassungsvermögen für Speisereste - bis zu 54 St. dreimal wöchentlich im Austausch
- c) Großmülltonnen 240l Fassungsvermögen für Speisereste - bis zu 4 St. täglich im Austausch
- c) Deckelfass 60l Fassungsvermögen für Speisereste - bis zu 7 St. wöchentlich im Austausch
- d) Großmülltonnen 360l Fassungsvermögen für Mischglas - bis zu 1,5 St. wöchentlich im Austausch
- e) Großmülltonnen 120l Fassungsvermögen für Mischglas - bis zu 10 St. täglich im Austausch
- f) Großmülltonnen 120l Fassungsvermögen für Keramik - bis zu 1,5 St. wöchentlich im Austausch
- g) Großmülltonnen 90l Fassungsvermögen für Speisefett - bis zu 2 St. wöchentlich im Austausch
-
Zusätzlich sind kurzfristig auf Anfrage für Sonderleistungen durchschnittlich pro Monat zur Verfügung zu stellen:
- Großmülltonnen 120l Fassungsvermögen für verschiedene Fraktionen - bis zu 20 St wöchentlich im Austausch
- Großmülltonnen 240l Fassungsvermögen für verschiedene Fraktionen - bis zu 10 St wöchentlich im Austausch
- Deckelfässer 60l Fassungsvermögen für verschiedene Fraktionen - bis zu 10 St wöchentlich im Austausch
- Vorsortier-Eimer 10 - 50l Fassungsvermögen für verschiedene Fraktionen - bis zu 10 St wöchentlich im Austausch
Als Gesamtbeförderungsleistung sind standardmäßig einzuplanen: ca. neun Beförderungsleistungen pro Woche. Für Sonderleistungen kann eine Beförderungsleistungen pro Woche anfallen.
Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen nach Ziff. I.3 der vorliegenden Bekanntmachung zu entnehmen.
Siehe Ziffer II.2.11 der vorliegenden Bekanntmachung
Zweimalige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
ee) dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
ff) dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe) oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Ukraine)) verhängt wurden;
gg) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegt.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
c) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder laufenden Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Bezeichnung und Standort der Referenz
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: Beschreibung der Objekte, Beschreibung der konkret inhaltlich erbrachten Leistungen, Beschreibung der zur Leistungserfüllung benötigte Qualifikationen,
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen (Ca. Angaben der jahresdurchschnittlichen Mengen und ca. Angaben der jahresdurchschnittlichen Auftragssumme (EUR/netto))
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
d) Gültiges auf den Bewerber ausgestelltes Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG (Kopie ausreichend, maßgeblich für die Gültigkeit ist der Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen.
Der Bewerber muss gem. § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb zugelassen und entsprechend zertifiziert sein.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren sind: Flughafen München GmbH (Los 2) und Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH (Los 1)
Die Allresto Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1. 2 bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Der Auftraggeber stellt für diese Erklärung kein Muster zur Verfügung. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 07.07.2023 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden..
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D6UM1
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.