Medientableaus in Laboren Referenznummer der Bekanntmachung: 23E0012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medientableaus in Laboren
TUM Gar Ph, GesSan. 1.BA Verfügungsbau 1
Neubau eines Institutsgebäudes für das Physik Department der TU München, mit Standard - und Sonderlaboren, Büro - und Seminarräumen.
Objektbeschreibung:
Im Neubau eines Institutsgebäudes für die TUM in Garching mit physikalischen und optischen Laboren werden 128 Stk. Medientafeln benötigt. Es werden die Medien Heliumrückgewinnung, Stickstoff, Druckluft, Wahlgase, Vakuumpumpenabluft, Prozeßkühlwasser, Nichttrinkwasser und Elektro bedient. Die Elektrokomponenten werden bauseits zum Einbau beigestellt. Die anderen Medien sind an bauseits vorhandene Leitungsnetze anzuschließen.
85748 Garching, Paula-Hahn-Weinheimer-Str. 1
Im Neubau eines Institutsgebäudes für die TUM in Garching mit physikalischen und optischen Laboren werden 128 St. Medientafeln benötigt. Es werden die Medien Heliumrückgewinnung, Stickstoff, Druckluft, Wahlgase, Vakuumpumpenabluft, Prozeßkühlwasser, Nichttrinkwasser und Elektro bedient. Die Elektrokomponenten werden bauseits zum Einbau beigestellt. Die anderen Medien sind an bauseits vorhandene Leitungsnetze anzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medientableaus in Laboren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1