Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Eichstätt Referenznummer der Bekanntmachung: LRA-2023-AP1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8421700
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Eichstätt
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Dienstleistungen:
- Übernahme (Abholung) und Transport des Altpapiers an der Übergabestelle des beauftragten Dritten des
Landkreises Eichstätt,
- Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers (ggf. mit Vorbehandlung ?
z. B. Sortierung),
- Ggf. Entsorgung von anfallenden Störstoffen und Sortierresten.
Landkreis Eichstätt
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Dienstleistungen:
- Übernahme (Abholung) und Transport des Altpapiers an der Übergabestelle des beauftragten Dritten des
Landkreises Eichstätt,
- Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers (ggf. mit Vorbehandlung ?
z. B. Sortierung),
- Ggf. Entsorgung von anfallenden Störstoffen und Sortierresten.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• • Nachweis der Berechtigung zum Vermarkten bzw. Verwerten von Altpapier (z. B. Zulässigkeit nach § 53 KrWG oder der Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder sonstiger Genehmigungsnachweis)
• Anzahl und Art der zur Abholung des Altpapiers vorgesehenen Fahrzeuge und deren Beschreibung. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO VI erfüllen.
• Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Vermarktungs-/ Verwertungswege für Altpapier,
• Ggf. Benennung der Sortieranlage(n) für Altpapier sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und/oder Sortierreste.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]