Verwertung von Sperrmüll Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Sperrmüll
Annahme, Verwiegung, Negativsortierung der Fehlwürfe und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von Sperrmüll im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in der Zeit vom 01.07.2023 - 30.06.2025 (Lose 1 - 3)
Sperrmüll Containerdienst-Stadtgebiet östlich der Isar
Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von
Sperrmüll i.H.v. ca. 1.000 t
Die maximal zulässige Entfernung der Anlieferstelle des Bieters
zum Betriebshof Ost, Truderinger Straße 2 in 81677 München
beträgt 15 km Luftlinie (einfache Entfernung). Bei Überschreitung dieser maximal
zulässigen Entfernung wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten s. Leistungsbeschreibung vom 27.02.2023
Sperrmüll Containerdienst-Stadtgebiet westlich der Isar
Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von
Sperrmüll i.H.v. ca. 1.100 t
Die maximal zulässige Entfernung der Anlieferstelle des Bieters
zum Betriebshof West, Georg-Brauchle-Ring 29 in 80992
München beträgt 15 km Luftlinie (einfache Entfernung).
Bei Überschreitung dieser maximal zulässigen Entfernung wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Weitere
Einzelheiten s. Leistungsbeschreibung vom 27.02.2023
Sperrmüll Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration
Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den vom Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration beauftragten Transporteur mit eigenen Fahrzeugen zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von
Sperrmüll i.H.v. ca. 240 t
Die maximal zulässige Entfernung der Anlieferstelle des Bieters
zum Marienplatz 8 in 80331 München beträgt 15 km Luftlinie (einfache Entfernung).
Bei Überschreitung dieser maximal zulässigen Entfernung wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten s. Leistungsbeschreibung vom 27.02.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sperrmüll Containerdienst-Stadtgebiet östlich der Isar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sperrmüll Containerdienst-Stadtgebiet westlich der Isar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eitting
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 85462
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sperrmüll Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert
des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert
der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird
gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39
Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen
Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren
Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein
Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.