Generalsanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule Memmingen - Brandschutzertüchtigung Decken Referenznummer der Bekanntmachung: 01123/52/3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule Memmingen - Brandschutzertüchtigung Decken
Hauptmassen:
1.310 m² Brandschutzertüchtigung Decken (Brandschutz-Gipsputz)
165,5 m Brandschutzertüchtigung Betonträger (Brandschutz-Gipsputz)
10,5 m Brandschutzertüchtigung Betonstützen (Brandschutz-Gipsputz)
Im Rahmen einer umfangreichen Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahme soll die Grundschule an den heutigen Flächenbedarf angepasst werden. Zu Hauptgebäude/Turnhalle wurde nachträglich eine Mensa/Aula und Hort errichtet. Während der gesamten Bauzeit wird der Schulbetrieb in den Schulgebäuden eingestellt, der Betrieb im Hort bleibt jedoch zu jeder Zeit aufrechterhalten, dies gilt auch für die Wohnnutzung des auf dem Gelände befindlichen Hausmeisterbungalows.
Anschrift/Lage der Baustelle: Edith-Stein-Schule, Kneippstraße 22, 87700 Memmingen.
Der Zugang/die Zufahrt zur Baumaßnahme erfolgt über die Kneippstraße, die nördlich des Schulgeländes von der Benninger Straße abzweigt.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule Memmingen - Brandschutzertüchtigung Decken
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]