ehem. Bayernkaserne, Heidemannstr. 50, Baufeldfreimachung: Los 193 Abbruch- und Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2023-0002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ehem. Bayernkaserne, Heidemannstr. 50, Baufeldfreimachung: Los 193 Abbruch- und Erdarbeiten
Los 193: Abbrucharbeiten und Erdarbeiten zur Vorbereitung und Begleitung der Kampfmittelräumung von Teilflächen sowie abschließendes Herstellen von übergabereifen Flächen.
München
Los 193 umfasst Abbrucharbeiten und Erdarbeiten zur Vorbereitung und Begleitung der Kampfmittelräumung von Teilflächen sowie das abschließende Herstellen von übergabereifen Flächen. - 400.000 t rezyklierte und natürliche Gesteinskörnungen auf dem Baugelände umlagern (mittlere Transportstrecke: 600 m), - Abbruch von drei einzelnen Baukörpern, die in das Grundwasser eintauchen einschließlich wasserdichter Umschließung (Baugrubenfläche gesamt: ca. 1.000 m2), - 1000 m2 Verkehrsflächen abbrechen, - Abbruch eines ehemaligen Trafogebäudes (150 m3 BRI), - 30.000 t Substrat aus Gesteinskörnungen des AG mit Trommelsieb mischen, - 20.000 m3 Boden einbauen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ehem. Bayernkaserne, Heidemannstr. 50, Baufeldfreimachung: Los 193 Abbruch- und Erdarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Simbach am Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.