Örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 23-1277706-0010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Örtliche Bauüberwachung
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf plant an der Hengersberger Ohe den Hochwasserschutz für die Hengersberger Ohe links. Ziel ist der Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis im Polder Niederalteich/Hengersberg. Hierzu wird die Ingenieursleistung der örtlichen Bauüberwachung ausgeschrieben.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme im Zeitraum August 2023 zu beginnen.
Die Orte Hengersberg und Niederalteich sind durch das Hochwasser der Donau (Gewässer I. Ordnung) sowie das Eigenhochwasser der Hengersberger Ohe (Gewässer II. Ordnung) gefährdet.
Die Maßnahme (Länge ca. 3,8km) stellt aufgrund vieler Planungszwangspunkte und der räumlichen Nähe zur bestehenden Bebauung eine komplexe Aufgabe dar.
Bestandteile des geplanten Hochwasserschutzes sind:
- Erhöhung Bestandsdeich in Erdbauweise
- in beengten Verhältnissen auf gegründeten Stahlspundwänden aufgesetzte HWS-Mauer
- mobile Elemente
- Deichquerungen und Sonderbauwerke
94491 Hengersberg
94557 Niederalteich
Örtliche Bauüberwachung
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Örtliche Bauüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]