Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit optionaler Verlängerung um 2 weiter Jahre bis 2026/2027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit optionaler Verlängerung um 2 weiter Jahre bis 2026/2027
Die Große Kreisstadt Dachau ist Sachaufwandsträger für 4 Grundschulen und zwei Mittelschulen im Stadtgebiet sowie Träger für derzeit 13 städtische Kinderbetreuungseinrichtungen. Als Sachaufwandsträger beabsichtigt die Große Kreisstadt Dachau die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 2 Abs. 2 Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV), sowie weiterer Schulfahrten (Gelegenheitsfahrten oder planbare Fahrten) für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/25 optional mit Verlängerung um die Schuljahre 2025/26 und 2026/27.
Vereinzelt sind in diesem Zeitraum auch Fahrten für städtische Kindertageseinrichtungen erforderlich.
Gesetzliche Schülerbeförderung zum Pflichtunterricht (Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer) Los-Nr.: 1
Dachau
Gegenstand der Leistung ist die notwendige Schülerbeförderung für die Große Kreisstadt Dachau ab dem 12.09.2023 im Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 mit Option auf Verlängerung um 2 Jahre für 2025/2026 und 2026/2027 für folgende Routen:
Route 1: Montag bis Freitag zu Unterrichtsbeginn
Vom Wohnort im Schulsprengel der nachfolgend genannten Schulen über die Grundschule a. d. Klosterstraße zur Mittel-schule a. d. Eduard-Ziegler-Straße (Dachau-Süd)
Route 2: Montag bis Freitag zu Unterrichtsende
Grundschule a. d. Klosterstraße zurück zum Wohnort (im Schulsprengel)
Die Routen sind so zusammenzustellen, dass je Fahrzeug (je Hin- oder Rückfahrt) die nach Verkehrs- und Witterungslage kürzeste Beförderungszeit anfällt und die Schülerinnen und Schüler mindestens 5 Minuten und maximal 30 Minuten vor Schulbeginn an der Schule sind.
Die Rückfahrt erfolgt nach Absprache mit der Stadtverwaltung zu ein bis maximal drei Fahrten, die durch die Stadtverwaltung festgelegt werden. Dies kann auch zu zumutbaren Wartezeiten (z. B. bei Zusammenlegung von Unterrichtsenden) für Grundschüler führen.
Die Routenvorschläge sind der Stadtverwaltung vorzulegen und gegebenenfalls aufgrund von Änderungs-wünschen anzupassen.
Die Fahrtrouten, die Anzahl der Fahrzeuge und die Einsatzzeiten richten sich nach dem jeweils tatsächlichen Bedarf, der im Verlauf eines Schuljahres Veränderungen unterliegen kann. Es besteht daher kein Anspruch auf den Einsatz und die Abrechnung einer festgelegten Mindest- oder Höchstanzahl von Fahrten. Änderungen der Schülerzahlen sind vom Unternehmen hinzunehmen.
Die genauen Beförderungszeiten und eventuell hinzukommende oder wegfallende Fahrten werden der Stadt Dachau frühestens zum Schuljahresbeginn von den jeweiligen Schulleitungen mitgeteilt.
Die Fahrtrouten müssen so zusammengestellt werden, dass die Fahrzeuge - unter Berücksichtigung der Vorgaben zu Fahrt-, Abfahrts-, Ankunfts- und Wartezeiten (siehe oben) - möglichst gut ausgelastet sind. Die Große Kreisstadt Dachau ist ausdrücklich berechtigt, die Fahrtroutenzusammenstellung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.
Die Fahrzeuggröße ist anhand der zu befördernden Personenanzahl zu den jeweiligen Unterrichtsenden der Schülerinnen und Schüler, angemessen zu wählen. D.h. bei einer Rückfahrt von beispielsweise fünf Grund-schulkindern, ist das für die Auftraggeberin wirtschaftlichste Beförderungsmittel zu wählen. Bei Wahl eines größeren Beförderungsmittels kann mit der Auftraggeberin lediglich der zwingend erforderliche Preis abge-rechnet werden.
Der Auftrag zu Los 1 wird als Rahmenvereinbarung mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Verlängerung um 2 Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 möglich. Der Abruf der Verlängerung erfolgt durch die Stadt Dachau.
Der Auftragnehmer hat zum Zeitpunkt der Verlängerung die Möglichkeit, die festgesetzten, angebotenen Einzelpreise - um den im Monat Mai 2025 gültigen Kostenindex des Landesverbandes Bayerischer Omni-busunternehmen e.V. (LBO) - anzupassen.
Vertragslaufzeit mit Option auf Verlängerung
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung wird auf 2 Jahre mit einseitiger, einmaliger Option für die Stadt Dachau auf Verlängerung für weitere 2 Jahre festgelegt.
Der Auftragnehmer hat zum Zeitpunkt der Verlängerung die Möglichkeit, die festgesetzten, angebotenen Einzelpreise - um den im Monat Mai 2025 gültigen Kostenindex des Landesverbandes Bayerischer Omni-busunternehmen e.V. (LBO) - anzupassen.
Der geschätzte Wert gem. II.2.6 entspricht dem maximalen Auftragswert einer Laufzeit von 4 Jahren (bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption).
Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen (Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen etc.) sowie Beförderung von Kindern städtischer Kindertagesstätten (RV mit einem Wirtschaftsteilnehmer).
Dachau
Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen, wie Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen (Planbare Fahrten) und sonstige begrenzte Fahrten zu schulischen Zwecken (Gelegenheitsfahrten), sowie vereinzelt Beförderung von Kindern der städtischen Kindertagesstätten.
Die genaue Anzahl und der Umfang der planbaren Fahrten und der Gelegenheitsfahrten sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, die Angaben in der Leistungsbeschreibung sind geschätzt.
Leistungstage für die Schulen sind ausschließlich Schultage (Montag bis Freitag außerhalb der Ferien).
Leistungstage für die Kindertagesstätten sind ausschließlich Werktage (ohne Samstag).
Der Auftrag zu Los 2 wird als Rahmenvereinbarung mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Verlängerung um 2 Schuljahre bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 möglich. Der Abruf der Verlängerung erfolgt durch die Stadt Dachau.
Der Auftragnehmer hat zum Zeitpunkt der Verlängerung die Möglichkeit, die festgesetzten, angebotenen Einzelpreise - um den im Monat Mai 2025 gültigen Kostenindex des Landesverbandes Bayerischer Omni-busunternehmen e.V. (LBO) - anzupassen.
Vertragslaufzeit mit Option auf Verlängerung
Die Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarung wird auf 2 Jahre mit einseitiger, einmaliger Option für die Stadt Dachau auf Verlängerung für weitere 2 Jahre festgelegt.
Der Auftragnehmer hat zum Zeitpunkt der Verlängerung die Möglichkeit, die festgesetzten, angebotenen Einzelpreise - um den im Monat Mai 2025 gültigen Kostenindex des Landesverbandes Bayerischer Omni-busunternehmen e.V. (LBO) - anzupassen.
Der geschätzte Wert gem. II.2.6 entspricht dem maximalen Auftragswert einer Laufzeit von 4 Jahren (bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt haben.
Vergleichbar ist hier: Durchführen der Schülerbeförderung
Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorlegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB,
insbesondere:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt
3. Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung
(Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise
vorzulegen.
Die Fahrer/innen müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder gleichwertig besitzen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen.
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht in geeigneter Höhe
3.Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl und der Zahl der Führungskräfte
4. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Die geforderten Angaben sind von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Fbl. L124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
zu 2. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 Mio
€, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272191
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über ausreichend Erfahrung und über technische und fachliche Leistungsfähigkeit verfügen.
Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren
2. Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Die Fahrer/innen müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder gleichwertig besitzen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Fahrer/innen müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der FeV (insbesondere § 48 FeV) und die Voraussetzungen der §§ 7 ff. BOKraft erfüllen. Unabhängig von § 1 Satz 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle
von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungsverordnung) muss das Fahrpersonal insbesondere zusätzlich über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Personenbeförderungsschein) verfügen und diese Genehmigung stets auf Verlangen des Auftraggebers vorzeigen können.
siehe Auftragsunterlagen.
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaften (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch
haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher
betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272191
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisches Verfahren
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/ vergabekammer-suedbayern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dachau.de