Wachdienstleistungen von dezentralen Asylunterkünften im Landkreis Landsberg am Lech Referenznummer der Bekanntmachung: Abt.2-V-2023-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wachdienstleistungen von dezentralen Asylunterkünften im Landkreis Landsberg am Lech
Temporäre Bewachung der dezentralen Unterkünfte, Kauferinger Str. 48, 86929 Penzing, Gebäude 8, 9, 10, 11, 14 und 47/48 sowie Landrat-Müller-Hahl-Straße 16, 86916 Kaufering
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die kreisangehörige Gemeinde Penzing sowie die Marktgemeinde Kaufering liegen im Landkreis Landsberg am Lech im Regierungsbezirk Oberbayern. Leistungsort sind die dezentralen Unterkünfte des Landkreises Landsberg am Lech in der Kauferinger Str. 48, 86929 Penzing (ehemaliger Fliegerhorst Penzing), Gebäude 8, 9, 10, 11, 14 und 47/48 sowie Landrat-Müller-Hahl-Straße 16, 86916 Kaufering (ehemalige Tennishalle).Die dezentralen Unterkünfte dienen der Unterbringung von Asylbewerbern. Es werden dort Asylbewerber aus verschiedenen Herkunftsländern untergebracht. Die dezentralen Unterkünfte in der Kauferinger Str. 48, 86929 Penzing umfassen derzeit 6 Gebäude (Gebäude 8, 9, 10, 11, 14 und 47/48). Der Zugang zu den Gebäuden erfolgt über den jeweiligen Haupteingang. Das gesamte Gelände ist von dem ehemaligen Bundeswehrgelände des Fliegerhorst Penzing abgegrenzt. Bei der dezentralen Unterkunft in Kaufering, Landrat-Müller-Hahl-Str. 16, 86929 Kaufering handelt es sich um eine ehemalige Sport- und Tennishalle. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.