2022-1003344_Flughafen München_Objektüberwachung Erneuerung Fluggastbrücken Terminal 1 Bestand Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003344
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-1003344_Flughafen München_Objektüberwachung Erneuerung Fluggastbrücken Terminal 1 Bestand
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Objektüberwachungsleistungen nach HOAI LPH 8 für die Erneuerung der mobilen Fluggastbrücken inklusive der Fundamente am Terminal 1 Bestand, sowie besondere Leistungen. Die Leistungen sind im betrieblich sicherheitsempfindlichem Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) und unter laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München Flughafen München
Dienstleistung, Planerleistungen nach LPH8, sowie besondere Leistungen.
Zutreffende Leistungsbilder: Technische Ausrüstung, Ingenieurbau
- Erneuerung von 19 FGB inklusive Fundamenten, Leerrohrverlegung zum Anschluss
- Errichtung einer neuen FGB inklusive Fundament, Leerrohrverlegung zum Anschluss
- Demontage und Montage von 12 PCA Teleskoprohren und Schlauchspeicher
Die Bauausführung erfolgt voraussichtlich in den Jahren 2023 bis 2026 positionsweise in enger Abstimmung mit dem Betrieb
Optionale Beauftragung der Projektstufe 2 für den Zeitraum 2025 bis 2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planervertrag Objektüberwachung (LPH8) mobile Fluggastbrücken Terminal 1 Bestand
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D6XTT
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.