Neubau 4-zügige Realschule mit Zweifachsporthalle und Freisportflächen in Hohenbrunn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://szv-m.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 4-zügige Realschule mit Zweifachsporthalle und Freisportflächen in Hohenbrunn
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 1 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau sowie Anlagengruppen 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Neubau. Besondere Leistungen sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle in 85662 Hohenbrunn, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Zur Entlastung der bestehenden Realschule in Neubiberg und zur Erweiterung des Schulangebots im Zweckverbandsgebiet wurde die Neugründung einer Realschule in Hohenbrunn beschlossen. Die Realschule in der Gemeinde Hohenbrunn wird vom Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises Münchens errichtet und soll von Schüler*innen aller Mitgliedsgemeinden besucht werden. Die sechsstufige Realschule (R6) soll 4-zügig (24 Klassen) für ca. 770 Schüler*innen errichtet werden.
Das neue Schulareal liegt jenseits des westlichen Siedlungsrandes des Ortes Hohenbrunn. Der westliche Siedlungsrand wird durch die Bahngleise der Bahnstrecke München-Kreuzstraße begrenzt, westlich davon befindet sich derzeit Ackerland. Die Taufkirchner Straße (B 471) kreuzt die Bahngleise und führt von Westen in den Ortskern Hohenbrunns. Nördlich der Taufkirchener Straße und westlich der Bahngleise wird die Gemeinde um eine Ortserweiterung mit Wohnsiedlung und die zu planende Realschule ergänzt.
Das Planungsgebiet besteht aus zwei Teilen, zum einen aus dem südöstlichen Gebiet mit einer Größe von ca. 25.400 m² und zum anderen aus dem nordwestlichen Bereich, der ca. 17.900 m² groß ist. Auf dem südöstlichen Teil ist das Schulgebäude der Realschule mit Pausenhoffläche und ein Allwetterplatz verortet. Des Weiteren ist auf dem Gelände eine Fläche von 8.000 m² für eine weitere Bildungs- und Erziehungseinrichtung der Gemeinde vorbehalten. Auf dem nordwestlichen Bereich sind die weiteren Freisportanlagen sowie ein Parkplatz angeordnet.
Einen hohen Stellenwert legt der Auftraggeber auf überzeugende gestalterische, funktionale und wirtschaftliche Lösungen in Bezug auf die Herstellungs-, Unterhalts-, und Betriebskosten der neuen Schule. Insbesondere hinsichtlich moderner Lehrkonzepte und Digitalisierung sowie Umweltschutz und Nachhaltigkeit soll die Realschule in Hohenbrunn Modellcharakter aufweisen.
Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Zur Optimierung der Planung hat der Auftraggeber einen Realisierungswettbewerb durchgeführt.
Derzeit wird in einem Verhandlungsverfahren nach VgV der zu beauftragende Preisträger aus dem Wettbewerb ermittelt. Als Information liegen die Wettbewerbsbeiträge der ersten drei Preisträger der Bekanntmachung bei.
Ebenfalls werden parallel die Vergabeverfahren der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung und der Tragwerksplanung sowie der Projektsteuerung durchgeführt.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 1 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau sowie Anlagengruppen 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Neubau. Besondere Leistungen sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft:
Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II
Anlagengruppe 8: III
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
- KGr 410 ca. [Betrag gelöscht] EUR
- KGr 420 ca. [Betrag gelöscht] EUR
- KGr 430 ca. [Betrag gelöscht] EUR
- KGr 480 ca. [Betrag gelöscht] EUR
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im November 2023. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll im Mai 2025 begonnen werden. Die Realschule soll bis zum Schulbeginn im September 2027 in wesentlichen Teilen fertiggestellt sein.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1. Bauvorhaben vergleichbarer Größe (20 Punkte),
1.2) Planung und Ausführung von Anlagen der Anlagengruppe 1 (4 Punkte);
1.3) Planung und Ausführung von Anlagen der Anlagengruppe 2 (4 Punkte)
1.4) Planung und Ausführung von Anlagen der Anlagengruppe 3 (4 Punkte);
1.5) Planung und Ausführung von Anlagen der Anlagengruppe 8 (4 Punkte);
1.6) Art der Bauaufgabe: Neubau/Erweiterung (10 Punkte);
1.7) Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (10 Punkte);
2) Anzahl Mitarbeiter*innen (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber*innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerber*innenzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern/Bewerberinnen die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerberin in der Anlage Referenzliste:
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 von dem/der Bewerber*in erbracht worden und abgeschlossen sind (Mindestanforderung).
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2013 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde (Mindestanforderung).
Es werden nur Referenzen mit Baukosten von mindestens 1.230.000 € (KGr. 410, 420, 430, 480 nach DIN 276, ohne Mehrwertsteuer) gewertet (Mindestanforderung).
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros oder des Auftraggebers / der Auftraggeberin über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter*in für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen (Mindestanforderung).
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste abgefragten Angaben zu machen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
b) Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerberin zur Anzahl der Mitarbeiter*innen im Bereich HLSK im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter*innen und der Führungskräfte, die im Bereich HLSK (technische Mitarbeiter/innen) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch zu runden. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen (Bereich HLSK) wird erst ab 3,00 Mitarbeiter*innen gewertet (Mindestanforderung).
a) Der Bewerber / die Bewerberin hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
Zusätzlich hat er / sie anzugeben, ob er / sie selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber / die Bewerberin Vertretungsberechtigte*r in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
Weiterhin hat der Bewerber / die Bewerberin anzugeben, ob ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift a), b) und c) Formular III.27 (Eigenerklärung Bezug Russland) besteht.
b) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.27_Erklärung_Bezug_Russland, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern / Bewerberinnen über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens sieben Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, 10:00 Uhr, über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten.
Die Bewerber/innen haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein*e Einzelbewerber*in behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber*in oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.