Erweiterung und Sanierung der Herzog-Tassilo-Grundschule in Aiterhofen Referenznummer der Bekanntmachung: 01-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aiterhofen
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aiterhofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Herzog-Tassilo-Grundschule in Aiterhofen
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 3-9 für die Erweiterung und Sanierung der Herzog-Tassilo-Grundschule in Aiterhofen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Ursprungsgebäude ist der südwestliche Baukörperteil aus den 50er Jahren mit Satteldach. Sukzessive wurden anschließend nach Norden und Osten zunächst nur erdgeschossige, teilunterkellerte Erweiterung vorgenommen, die mit Pultdächern und Zeltdachkonstruktionen überdacht wurden. 1992 wurde der nordwestliche Baukörperteil aufgestockt und mit einem Walmdach versehen. 1998 erfolgte die letzte Erweiterung die als Aufstockung des südöstlichen Baukörpers mit flachgeneigtem Satteldach errichtet wurde. Die Nutzung des gesamten Gebäudekomplexes beläuft sich derzeit auf einen Grundschulbetrieb mit 6 Klassen. In Mehrzweck- und Nebenräumen findet derzeit teilweise eine Ganztagsbetreuung statt. Da die Schülerzahlen in Aiterhofen nach Auswertung des Landratsamtes von 2022 in den letzten Jahren bereits gestiegen sind und auch künftig noch steigen werden, soll die Sanierung und Erweiterung auf 8 Klassen und offenem Ganztag mit 2 Kurzgruppen und 1 Langgruppe ausgerichtet werden.Für die Erwachsenenbildung sollen zusätzlich 2 Räume zur Verfügung gestellt werden. Das ehemalige Lehrerhaus Straubinger Str. 4a soll abgebrochen und dem Schulgelände zugeschlagen werden. Die Ausführung soll in 3 Bauabschnitten erfolgen, sodass Containerauslagerungen vermieden werden.1. Bauabschnitt Teilneubau mit bis zu 6 Klassenräumen2. Bauabschnitt Abriss Bestand, Containerlösung für Sanitär, Teilneubau Mehrzweckbereich mit Verwaltung und Sanitär3. Bauabschnitt Umbau und Sanierung Bestandserweiterungsbau Das vorläufige Bauprogramm / Raumkonzept ist noch mit dem Auftraggeber und der Regierung von Niederbayern abzustimmen und zur Genehmigung vorzulegen. Es sind alternative Planungskonzepte für die Grundschule als Lernlandschaften LPH 2-9 zu erarbeiten. Auf Empfehlung der Regierung von Niederbayern ist aufgrund der langen Bauzeit der FAG-Antrag in 2 Anträge zu teilen. 1. Förderantrag für Abriss und Neubau ohne Bestandserweiterungsbau2. Förderantrag für Umbau und Sanierung des Bestandserweiterungsbaus Es ist der Nachweis gegenüber dem Fördermittelgeber zu erbringen, dass ein Ersatzneubau wirtschaftlicher als eine Generalsanierung ist.
Stufe 1 - LPH 3;
Stufe 2 - LPH 4;
Stufe 3 - LPH 5-7;
Stufe 4 – LPH 8-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.