Fensterbau- und Sonnenschutzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2011HBA006_12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fensterbau- und Sonnenschutzarbeiten
Ersatzneubau der Turnhalle der Schrader-Grundschule mit Erweiterung der Josef-Landes-Schule.
Holz-Alu-Fenster:
- Fensterband EG L x H ca. 7,62 x 2,72 m, 1 Stk. mit Notausgangstüre
- Fensterband EG L x H ca. 7,62 x 2,72 m, 1 Stk.
- Fensterband EG L x H ca. 26,37 x 0,87 m, 1 Stk.
- Fensterband OG L x H ca. 61,52 x 2,17 m, 1 Stk.
Innenfensterbänke ca. 100 lfm
Sonnenschutzarbeiten - Raffstore-Anlagen für FB OG:
- Raffstore B x H ca. 0,83 x 1,85 m, 2 Stk.
- Raffstore B x H ca. 1,98 x 1,85 m, 2 Stk
- Raffstore B x H ca. 2,98 x 1,85 m, 2 Stk.
- Raffstore B x H ca. 3,28 x 1,85 m, 9 Stk.
- Raffstore B x H ca. 3,61 x 1,85 m, 2 Stk.
- Raffstore B x H ca. 3,66 x 1,85 m, 2 Stk.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fensterbau- und Sonnenschutzarbeiten
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland