Vergabeverfahren Ticketing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pinakothek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Ticketing
Die Staatlichen Museen und Ausstellungen umfassen 19 Dienststellen mit 25 Ausstellungen / Museen. Für diese sollen alle für das Ticketing und die Führungsadministration relevanten Module und Funktionen durch eine integrierte Lösung ersetzt bzw. implementiert werden. Das Gesamtvolumen im Jahr 2019 betrug ca. 3 Mio. Besucher, verteilt über die Dienststellen mit Schwerpunkt in München. Auf Grund der Corona-Pandemie sind Werte aus dem Jahr 2020 nicht aussagekräftig und spiegeln das reale Besucheraufkommen nur unzureichend wieder. Vgl. zu dem Gegenstand und den Anforderungen insbes. Ziff. II.2.4) sowie Vergabeunterlagen.
München
Das geplante System für die Staatsgemäldesammlungen umfasst folgende Funktionen:
- Backoffice-Funktionen für die Teilsysteme
- Tageskassen gem. den aktuellen Vorschriften
- Web-Shop für die jeweiligen Museen und Ausstellungen
- Zusätzlich ein Web-Shop-Portal, über das die Leistungen aller Museen und Sammlungen vermarktet werden.
- Administration jeglicher Führungen mit Verwaltung der notwendigen Ressourcen und Führungskräfte
- Die Vermietung / der Verkauf von Ressourcen (Geräte, Räume, Dienstleistungen) für interne und externe Nutzer.
- Zutrittskontrolle zu Ausstellungen u Veranstaltungen
- Abrechnungswesen für alle buchhalterisch relevanten Vorgänge
- Berichtswesen/Auswertungen/Dashboards
- Merchandise-Verkauf
- Betriebsübergreifende Kundendatenbank mit Newsletter-Funktionalität und Basis-CRM-Funktionen
- Single-Sign-on-Service über alle Web-Shops
- Per Schnittstellen werden externe Systeme von eigenständigen Führungsanbietern und die CMS für die Web-Seiten der Museen und Ausstellungen mit dem Ticketing verbunden.
- optional Lieferlogistik für Ticketrohlinge
Das Projekt wird durch die Zentralen Dienste der Staatlichen Museen und Ausstellungen gesteuert und im Praxiseinsatz betreut. Da die personellen Ressourcen hier begrenzt sind und eine ausreichende Betreuung der Anwender während der Betriebszeiten (insbesondere am Wochenende) nicht gewährleistet ist, ist der Anbieter gefordert wesentliche Dienstleistungen im Sinne von Support und Betrieb zu übernehmen.
Das System ist Mandanten-orientiert implementiert und stellt sicher, dass Dienststellen (= Mandant) nur auf eigene Daten Zugriff haben. Im Ausnahmefall kann der Mandanten-übergreifende Zugriff explizit definiert werden.
Das komplette System wird vom Anbieter als SaaS zur Verfügung gestellt, basiert auf den aktuellen Technologien und muss vollständig als Browser-basiertes System implementiert sein. D.h. alle Funktionen inkl. der Administration können im Internet von jedem Endgerät mit den üblichen Browsern ohne lokaler Installation spezieller Anwendungen aufgerufen werden. Lediglich die Tageskasse und die Zutrittskontrolle sind hiervon ausgenommen. Sie sind im Sinne eines potenziellen Notbetriebs auf lokalen Rechnern installiert und auch ohne Internetverbindung eingeschränkt funktionsfähig.
Mit der neuen Lösung verfolgen die Zentralen Dienste folgende Zielsetzungen:
- In allen Museen und Ausstellungen wird ein einheitliches Ticketing eingesetzt.
- Es werden sowohl Web-Shops je Museum und Ausstellung als auch ein Portal-Shop für die Vermarktung aller Einrichtungen betrieben
- Dies ergibt Synergieeffekte in der Administration und im Betrieb.
- Die Web-Shops entsprechen dem modernsten Standard und erschließen zusätzliches Kundenpotential im Veranstaltungsmarkt.
- Das Abrechnungswesen wird weitgehend automatisiert und birgt großes Rationalisierungspotential.
Es gelten folgende fixen Meilensteine im Projektablauf:
- Die Tageskassen müssen bis Q2 2023 produktiv eingesetzt werden.
- Das Online-Ticketing ist spätestens Q4 2023 operativ.
Der kurzfristige Projektterminplan, der geplante Funktionsumfang und die Anzahl der umzustellenden Betriebe setzen voraus, dass der Anbieter entsprechend dimensionierte Ressourcen in der Projektabwicklung, der Entwicklung und im Support in das Projekt einbringen kann.
Das Mengengerüst für die eingesetzte Hardware ist:
Tageskassen: 40 Stück + Ersatzgeräte für kurzfristigen Tausch
MDE Zutrittskontrolle: 50 Stück + Ersatzgeräte für kurzfristigen Tausch
Optionale Leistungen für andere Behörden, wie in Ziff. II.1.4 genannt, sind gleichartig.
Verlängerung der Dienstleistungen zur Betreuung um jeweils 12 Monate, falls keine rechtzeitige Kündigung erfolgt; Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Das Vergabeverfahren ist durch Auftragsvergabe beendet. Ein durch wirksamen Vertragsschluss beendetes Vergabeverfahren kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]