Tragwerksplanung für die Sanierung und den Umbau des ehem. Arbeiterinnenheimes mit Dechanthof Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für die Sanierung und den Umbau des ehem. Arbeiterinnenheimes mit Dechanthof
Das Gebäudeensemble In der Bürg 18, 24 und 26 - ehem. Arbeiterinnenheim mit Dechanthof und ehem. Burgkino - in Straubing befindet sich im Eigentum des Kommunalunternehmens Flächenentwicklung Straubing und soll zur Nutzung als Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Straubing vollständig saniert werden. Hierfür werden Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI 2021 benötigt.
In der Bürg 18, 24 und 26 in 94315 Straubing
Das Gebäudeensemble In der Bürg 18, 24 und 26 - ehem. Arbeiterinnenheim mit Dechanthof und ehem. Burgkino - in Straubing befindet sich im Eigentum des Kommunalunternehmens Flächenentwicklung Straubing und soll zur Nutzung als Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Straubing vollständig saniert werden. Hierfür werden Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI 2021 benötigt.
Stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung (Stufe 1: LPH 1 u. 2; Stufe 2: LPH 3 u. 4; Stufe 3: LPH 5 u.6; Stufe 4: Ingenieurtechnische Kontrolle).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurvertrag Tragwerksplanung
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]