Verkehrsführung D71RL Referenznummer der Bekanntmachung: A034320023800
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsführung D71RL
Verkehrssicherungs- und Verkehrsführungsarbeiten für die Maßnahme A73 D71RL
BAB A73, AS Bad Staffelstein - AS Zapfendorf
Betr.-km 69+350 bis 76+440
- Aufbau mobile Stauwarnanlage
- Öffnen der Mittelstreifenüberfahrten zur Einrichtung der Verkehrsführung und sonstige Arbeiten zur Herstellung der Verkehrsführung an den Mittelstreifenüberfahrten
- Aufbau Verkehrsführung 1s+2s
- Umbau Verkehrsführung 2n+2n (Winterphase)
- Aufbau Verkehrsführung 0+3s
- Umbau Verkehrsführung 3s+0
- Umbau Verkehrsführung 1s+2s
- Abbau der Verkehrsführung
- Abbau der mobilen Stauwarnanlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmen Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit beitragspflichtig
- und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit dieses derartige Bescheinigungen ausstellt.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Registereintragungen):
Eigenerklärung,
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit Angabe der Nummer beim Amtsgericht.
- ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen ist.
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist.
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Eigenerklärung,
- dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Gesonderter Hinweis:
Bitte um Beachtung der Ergänzung Eigenerklärung Bezug Russland.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. auch § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A).
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Eigenerklärung über geeignete Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird.
Sofern und soweit die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils
mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung angeben. In diesem Fall sind bei Angeboten der engeren Wahl auf
gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das den Vergabeunterlagen (siehe I.3) beiliegende Muster aus dem HVA B-StB 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung.
Angabe zu Arbeitskräften:
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungerforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesonderte Verlangen vorzulegen:
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Bei Angeboten der engeren Wahl sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Benennung vorgesehener Unterauftragnehmer/Nachunternehmer im Verzeichnis 103 HVA B-StB Unterauftrag/Nachunternehmerleistungen, das den Vergabeunterlagen (siehe I.3)) beiliegt.
Weitere Eignungsanforderungen:
- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und Nachweis der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13 ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Nachweis der Qualifikation der Montagefachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeugrückhaltesysteme (ZTV FRS 13 Fassung 2017). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
-Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder gleichwertiger Qualifikationsnachweis.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordbayernFlaschenhofstr. 5590402 NürnbergDeutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de