Interessenbekundung Referenznummer der Bekanntmachung: 080087-23
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hersbruck
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hersbruck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Interessenbekundung
Die Stadt Hersbruck führt das Interessenbekundungsverfahren zu dem Zweck durch, sich über die Marktbegebenheiten bezogen auf ein Kita-Investorenmodell im Stadtteil Altensittenbach zu informieren. Das Interessenbekundungsverfahren soll damit lediglich der Vorbereitung eines gegebenenfalls durchzuführenden Vergabeverfahrens dienen. Das Interessenbekundungsverfahren selbst unterliegt nicht dem formellen Vergaberecht und stellt auch kein Interessenbekundungsverfahren im Sinne des § 7 der BHO dar.
Zur Deckung des Ganztagsanspruchs sieht die Stadt Hersbruck am Grundschulstandort im Stadtteil Altensittenbach die Notwendigkeit, das Hortangebot zu erweitern. Erforderlich sind drei Hortgruppen mit 81 Plätzen. Darüber hinaus besteht der Bedarf, das Betreuungsangebot für 3 bis 6 Jährige zu erweitern und zwar um zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 46 Plätzen. Inhalt des Kita-Investorenmodells soll daher die Planung, Errichtung und der Betrieb einer Kindertagesstätte sein.
Altensittenbach
Die Stadt Hersbruck führt das Interessenbekundungsverfahren zu dem Zweck durch, sich über die Marktbegebenheiten bezogen auf ein Kita-Investorenmodell im Stadtteil Altensittenbach zu informieren. Das Interessenbekundungsverfahren soll damit lediglich der Vorbereitung eines gegebenenfalls durchzuführenden Vergabeverfahrens dienen.
Zur Deckung des Ganztagsanspruchs sieht die Stadt Hersbruck am Grundschulstandort im Stadtteil Altensittenbach die Notwendigkeit, das Hortangebot zu erweitern. Erforderlich sind drei Hortgruppen mit 81 Plätzen, davon drei Plätze für Kinder mit Eingliederungshilfe. Darüber hinaus besteht der Bedarf, das Betreuungsangebot für drei bis sechs Jährige zu erweitern und zwar um zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 46 Plätzen, davon eine Regel-Kindergartengruppe mit 25 Kindern und eine Inklusionsgruppe mit 15 Plätzen, davon wiederum drei Plätze für Kinder mit Eingliederungshilfe.
Inhalt des Kita-Investorenmodells soll daher die Planung, Errichtung und der Betrieb einer Kindertagesstätte sein.
Die Errichtung der Kindertagesstätte soll hierbei auf einem im Eigentum des Investors stehenden Grundstücks, welches sich in unmittelbarer Nähe zum Grundschulgebäude im Stadtteil Altensittenbach der Stadt Hersbruck befinden soll, erfolgen. Die Stadt Hersbruck verfügt selbst über kein unbebautes Grundstück im Stadtteil Altensittenbach, welches für die Errichtung einer Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt werden könnte. Der neue Kindergartenstandort soll sich fußläufig von der Grundschule und wenn möglich auf einem Grundstück mit bestehendem Baurecht befinden, um eine zeitliche Verzögerung durch etwaige Bauleitplanverfahren zu vermeiden.
Die Errichtung der Kindertagesstätte muss dem Stand der Technik sowie allen geltenden gesetzlichen und förderrechtlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere die Voraussetzungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) sowie der BayFAG-Richtlinie und des „Landesförderprogramm Ganztagsausbau“ erfüllen.
Nach der Planung und Errichtung der Kindertagesstätte soll der Investor zudem selbst oder durch einen Dritten den Betrieb der Kindertagesstätte für eine Laufzeit von 30 Jahren gewährleisten. Nach Ablauf der 30 Jahre soll eine Verpflichtung des Investors bestehen, das Grundstück weiterhin für soziale Zwecke zu nutzen.
Sowohl der Bau als auch der Betrieb der Kindertagesstätte soll im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Investors erfolgen. Der Bau und Betrieb der Kindertagesstätte sollen soweit möglich durch Fördermittel gedeckt werden, das Risiko einer Baukostensteigerung und eines Förderausfalls hat der Investor zu tragen.
Es wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Interessenbekundungsverfahren lediglich der Vorbereitung eines gegebenenfalls durchzuführenden Vergabeverfahrens nach EU-Vergaberecht dient und selbst nicht dem formellen Vergaberecht unterliegt. Es handelt sich bei diesem auch nicht um ein Interessensbekundungsverfahren im Sinne des § 7 der Bundeshaushaltsordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um kein förmliches Vergabeverfahren handelt, bei welchem zur Abgabe eines konkreten Angebots aufgefordert wird. Die Intention der Stadt ist eine unverbindliche Markanalyse über die Möglichkeit zur Durchführung eines Kita-Investorenmodells zum Bau und Betrieb einer Kita auf einem im Eigentum des Investors stehenden Grundstücks in Altensittenbach.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Interessenten können das zur Verfügung gestellte Formblatt mitsamt den geforderten Anlagen und der schriftlichen Darstellung zur Realisierung des Kita-Investorenmodells einreichen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere folgende Angaben gemäß dem Formblatt „Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren der Stadt Hersbruck“ erbeten:
• Vollständige Angaben zu der Privatperson bzw. dem Unternehmen, dessen Gesellschaftsform einschließlich der Nennung des/der Geschäftsführer unter Beifügung eines aktuellen Handelsregisterauszugs;
• Erklärung über die Eignung;
• Nennung und kurze Darstellung von drei vergleichbaren und bereits realisierten Referenzprojekten.
Für die Interessenbekundung soll das in den Verfahrensunterlagen vorgesehene Formblatt „Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren der Stadt Hersbruck“ verwendet werden. Die Verfahrensunterlagen für das gegenständliche Interessenbekundungsverfahren können unter diesem Link: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1e6969-eu abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Verfahrensunterlagen sind unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar auf der eVergabeplattform abrufbar.
Die Abgabe der Interessenbekundung mittels Formblatts einschl. der dazugehörigen Anlagen ist ausschließlich in elektronischer Form unter dem in der Bekanntmachung mitgeteilten Link möglich. Hierfür ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Abgabe der Interessenbekundung per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß der Bekanntmachung und Formblatt geforderten Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Formblatt „Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren der Stadt Hersbruck“ beizufügen, auf der unter diesem Link: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1e6 erreichbaren Vergabeplattform hochzuladen und elektronisch zu übermitteln.
Der Interessent hat zudem eine schriftliche Darstellung anzufertigen und diese zusammen mit dem Formblatt in elektronischer Form einzureichen.
Für die schriftliche Darstellung gelten folgende Vorgaben:
• Die schriftliche Darstellung darf maximal 2 Seiten umfassen.
• Die Ausführungen sollen hierbei insbesondere enthalten:
o Benennung des zu bebauenden Grundstücks unter Angabe der Straßenbezeichnung und Flurnummer sowie
o Herangehensweise an den Bau und Betrieb der Kindertagesstätte im Rahmen eines Kita-Investorenmodells.
Eine Kostenerstattung für die Teilnahme an o. g. Interessenbekundungsverfahren wird seitens der Stadt Hersbruck nicht gewährt. Sämtliche eingereichten Unterlagen werden Eigentum der Stadt und nicht an die Interessenten zurückgesandt.
Zudem wird auf die allgemeinen Rahmenbedingungen des Interessenbekundungsverfahrens hingewiesen:
Das Interessenbekundungsverfahren wird transparent durchgeführt, ohne Teilnehmer unangemessen zu benachteiligen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren um kein förmliches Vergabeverfahren handelt, bei welchem zur Abgabe eines konkreten Angebots aufgefordert wird. Die Intention der Stadt ist vielmehr eine unverbindliche Markanalyse über die Möglichkeit zur Durchführung eines Kita-Investorenmodells zum Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte auf einem im Eigentum des Investors stehenden Grundstück in dem Stadtteil Altensittenbach in Hersbruck. Ein Anspruch auf Beteiligung an einem gegebenenfalls sich anschließenden förmlichen Vergabeverfahren erwächst aus der Teilnahme an diesem Verfahren ausdrücklich nicht. Die förmlichen Vergabebestimmungen in den einschlägigen Gesetzen finden in diesem Verfahren keine Anwendung. Vielmehr sind ausschließlich die in den Verfahrensbedingungen niedergelegten Maßgaben einzuhalten. Das Verfahren stellt ein in sich abgeschlossenes Verfahren dar, dessen Ergebnisse keine Vorfestlegung bzw. Bindungswirkung für ein gegebenenfalls sich anschließendes Vergabeverfahren haben.