Am Pferdemarkt 23-26, SÖR Neubau Betriebszentrale, Erdarbeiten, Verbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002063
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 089-271220)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Am Pferdemarkt 23-26, SÖR Neubau Betriebszentrale, Erdarbeiten, Verbauarbeiten
ca. 58.000 m³ Erdaushub, ca. 110.000 t Entsorgung Erdaushub, verschiedene Belastungsklassen, Wasserhaltung, ca. 1.226 m² Träger-Bohlwand-Verbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4e1d4ad5-4ea2-4aec-8d49-8e99b5461bdf
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/dbe1be31-b8d1-459b-84d1-73a3646206c0
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch
Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den
Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten
Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den
Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen
zum Umsatz und zu den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen
Anforderungen quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch
ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt
sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen,
ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die
Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Kapazitäten
anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so
muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese
Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die
Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch
genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige
Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e
EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst
- Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine
Referenzbescheinigung vorzulegen.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl
kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an
andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
siehe Vergabeunterlagen
Tag: 19.06.2023
Ortszeit: 09:20
Tag: 29.06.2023
Ortszeit: 09:20
Tag: 19.06.2023
Ortszeit: 09:20
Tag: 29.06.2023
Ortszeit: 09:20
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst
sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter
daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU)
2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Darüber hinaus werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgr¸nden gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister
anfordern.