Unit-Dose-System für Klinikumsapotheke Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006619
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unit-Dose-System für Klinikumsapotheke
Beschaffung eines Unit-Dose-Systems bestehend aus 2 Verblisterungsautomaten, einschließlich Wartung und Reparatur
Das LMU Klinikum beabsichtigt für seine bestehenden, im laufenden Betrieb befindlichen Kliniken, Abteilungen und Institute den Auftrag über die Beschaffung eines Unit-Dose-Systems bestehend aus zwei Verblisterungsautomaten, einschließlich Wartung und Reparatur, zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unit-Dose-System für Klinikumsapotheke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ruppichteroth
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur
Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragsnehmers nicht bekannt gegeben.
Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß 10 Kalendertage nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind - spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.