Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Schönbrunn, Landshut: Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: AfG/2022-136-O
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Schönbrunn, Landshut: Architekt
Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Schönbrunn, Landshut - Leistungen der Objektplanung für Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI - LPH 1-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Landshut plant den Umbau sowie die Erweiterung des bestehenden Feuerwehrhauses Schönbrunn, Kiem-Pauli-Straße 9, 84036 Landshut.Das bestehenden Feuerwehrgerätehaus Schönbrunn wurde im Jahr 2011 mit zwei Stellplätzen errichtet. Entsprechend dem Beschluss des Bausenats aus 10/2022 soll das Feuerwehrhaus auf vier Stellplätze erweitert und die entsprechende Neben- und Funktionsraumflächen angepasst werden. Neben den Fahrzeugstellplätzen sind zusätzliche Schulungs-, Sozialraum-, Lager-, Werktstatt-, Technik- und Sanitärflächen herzustellen. Eine Erweiterungsoption auf fünf Stellplätze sollte in der Planung berücksichtigt werden. Bei der Gebäudeplanung ist der zusätzliche Parkplatzbedarf zu berücksichtigen. Es besteht ein vorläufiges Raumprogramm mit Soll-Ist-Vergleich zum Bestand. Für die Maßnahme sollen Fördermittel des Freistaats Bayern beantragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.