Managed Service Softwaremanagement Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managed Service Softwaremanagement
Die N-ERGIE IT GmbH benötigt einen Managed Service im Bereich Softwaremanagement. Der Service beinhaltet den kompletten Prozess der eigenständigen Auftragsbearbeitung im Bereich der Paketierung, Testabwicklung bis zur Implementierung und Verteilung der Softwarwepakete. Die Bearbeitung von Störungstickets in diesem Umfeld ist ebenfalls Bestandteil sowie ein laufender Vor- Ort Einsatz.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die N-ERGIE IT GmbH benötigt einen Managed Service im Bereich Softwaremanagement. Der Service beinhaltet den kompletten Prozess der eigenständigen Auftragsbearbeitung im Bereich der Paketierung, Testabwicklung bis zur Implementierung und Verteilung der Softwarwepakete. Die selbständige Bearbeitung von Störungstickets in diesem Umfeld ist ebenfalls Bestandteil. Der Service ist im BK Netz des Auftraggebers zu erbringen. Tools und Zugriffsmöglichkeiten werden zur Verfügung gestellt - ein laufender Vor- Ort Einsatz an festgelegten Tagen ist vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.