VE 005 Baumeisterarbeiten, Generalsanierung der Mittelschule Schongau Referenznummer der Bekanntmachung: VE 005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86956
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 005 Baumeisterarbeiten, Generalsanierung der Mittelschule Schongau
VE 005 Baumeisterarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Baumeisterarbeiten:- Erdarbeiten 250m³- Abbrucharbeiten und Entsorgung, Beton- und Betonstein und ähnlich: 160 m³- Abbrucharbeiten und Entsorgung, Asphalte : 60m³- Gründungsarbeiten größtenteils im Gebäudeinneren, Mikrobohrpfähle: 55 Stück- Stahlbetonarbeiten Neubau: Fundamente, Frostschürzen, Bodenplatten, Wände, Stützen, Decken: 340 m³- Stahlbetonarbeiten Bestand, im Gebäudeinneren: Fundamente, Frostschürzen, Bodenplat-ten, Wände, Stützen, Decken: 220 m³- Mauerwerksarbeiten, Betonsteinmauerwerk: 25m³
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86956
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.