IT Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: POT-03-LAN-007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-landsberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gevelsberg
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.projectontime.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.projectontime.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT Hardware
Das Klinikum Landsberg am Lech beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Inbetriebnahme (inklusive Schulungen) eines neuen Storage-Area-Network (SAN) des Herstellers Hewlett Packard Enterprise.
Das vorhandene, bisher eingesetzte SAN des Herstellers Hewlett Packard Enterprise wird zukünftig als Backup-Lösung mit dem zu beschaffenden SAN betrieben. Durch die Verbindung beider SAN soll vollumfängliche Kompatibilität, Interoperabilität und höchstmögliche Systemverfügbarkeit und -sicherheit ermöglicht werden.
Im Ergebnis einer ausführlichen Prüfung und technischen Bewertung liegen nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe für eine produktspezifische Ausschreibung vor.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet folgende zu liefernde Komponenten:
Teil 1:
Im Klinikum Landsberg wird aktuell ein SAN-Cluster von HPE des Typs 3PAR 8200 eingesetzt . Dieser muss erneuert werden. Die 3PAR 8200 muss nach der Umstellung als Notfall aktiv-aktiv Spiegel mit RemoteCopy genutzt werden können.
Das neue redundante Storage und die vorhandene HPE 3PAR 8200 muss mit einer gemeinsamen Management Console verwaltet werden. Die Managementkonsole ist im Klinikum Landsberg bereits vorhanden.
Teil 2:
Im Klinikum Landsberg werden mehrere VMWare-, sowie ein Hyper-V-Cluster, die redundant an einem zentralen SAN angebunden sind, betrieben.
Als primäres Backupsystem wird Veeam eingesetzt. Dies ist für die aktuellen und zukünftigen Anforderungen nicht mehr ausreichend.
Deshalb muss das vorhandene System den aktuellen und zukünftigen Sicherheits-, Bandbreiten- und Volumen- Anforderungen angepasst werden, um dem dem Stand der Technik zu entsprechen.
Klinikum Landsberg am Lech - KU - Bgm.-Dr.-Hartmann-Straße 50 86899 Landsberg am Lech
Das Klinikum Landsberg am Lech beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Inbetriebnahme (inklusive Schulungen) eines neuen Storage-Area-Network (SAN) des Herstellers Hewlett Packard Enterprise.
Das vorhandene, bisher eingesetzte SAN des Herstellers Hewlett Packard Enterprise wird zukünftig als Backup-Lösung mit dem zu beschaffenden SAN betrieben. Durch die Verbindung beider SAN soll vollumfängliche Kompatibilität, Interoperabilität und höchstmögliche Systemverfügbarkeit und -sicherheit ermöglicht werden.
Im Ergebnis einer ausführlichen Prüfung und technischen Bewertung liegen nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe für eine produktspezifische Ausschreibung vor.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet folgende zu liefernde Komponenten:
Teil 1:
Im Klinikum Landsberg wird aktuell ein SAN-Cluster von HPE des Typs 3PAR 8200 eingesetzt . Dieser muss erneuert werden. Die 3PAR 8200 muss nach der Umstellung als Notfall aktiv-aktiv Spiegel mit RemoteCopy genutzt werden können.
Das neue redundante Storage und die vorhandene HPE 3PAR 8200 muss mit einer gemeinsamen Management Console verwaltet werden. Die Managementkonsole ist im Klinikum Landsberg bereits vorhanden.
Teil 2:
Im Klinikum Landsberg werden mehrere VMWare-, sowie ein Hyper-V-Cluster, die redundant an einem zentralen SAN angebunden sind, betrieben.
Als primäres Backupsystem wird Veeam eingesetzt. Dies ist für die aktuellen und zukünftigen Anforderungen nicht mehr ausreichend.
Deshalb muss das vorhandene System den aktuellen und zukünftigen Sicherheits-, Bandbreiten- und Volumen- Anforderungen angepasst werden, um dem dem Stand der Technik zu entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB") für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
- Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe")
- Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung")
- Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Formblatt "Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer"
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft (Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen").
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022").
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern und zur Eignungsleihe:
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von einem Dritten (sog. Nachunternehmer) ausgeführt werden sollen, ist mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag die Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
einzureichen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für
die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
"Verpflichtungserklärung" abzugeben).
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung").
Mindestanforderung: Der Jahresumsatz muss mindestens 1.000.000,- EUR pro Jahr betragen haben.
- Versicherungsnachweis über die branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen (Formular: Eigenerklärungen zur Eignung). Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine solche Versicherung, so muss sich der Bieter im Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zum Abschluss einer solchen Versicherung im Zuschlagsfall verpflichten.
(1) Darstellung mindestens zwei geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Es sind nur Referenzen anzugeben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Referenzprojekte im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Vergleichbar sind Referenzleistungen bereits dann, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.
(2) Nachweis eines "Hewlett Packard Enterprise Gold oder Platinum "Hybrid Cloud Partner" Status
(3) Nachweis über folgende Zertifizierungen:
1. Hewlett Packard Master ASE - Hybrid IT Solutions Architect v1
2. Hewlett Packard Master ASE - Edge-to-Cloud Architect V1
3. Hewlett Packard Master ASE - Compute Solutions v1 ODER Hewlett Packard Master ASE - Storage Solutions v4
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Derzeit ungesicherte Finanzierung des Vorhabens: Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Vorhabens derzeit nicht gesichert ist. Der Auftraggeber hat eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beantragt, auf deren Bewilligung sie keinen Einfluss hat. Daher kann der Auftraggeber aktuell auch keine Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt seitens der zuständigen Stelle eine Entscheidung über die Mittelbewilligung getroffen wird. Für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG nicht bewilligt wird, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen mangelnder Finanzierbarkeit aus einem schwerwiegenden Grund gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV bzw. § 48 Abs. 1 S. 4 UVgO aufheben. Den Unternehmen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt haben, steht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden zu, die aus ihrer Beteiligung an dem Vergabeverfahren resultieren, da sie frühzeitig und transparent über die ungesicherte Finanzierung des Beschaffungsvorhabens aufgeklärt wurden. Sobald der Auftraggeber Informationen über die Finanzierung des Vorhabens hat, wird sie die Verfahrensteilnehmer informieren.
2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes ist ausschließlich über das Vergabeportal unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Angebotes per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4PY1D8C04MN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.