Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonthofen
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87527
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 615295
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-sonthofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 mit feuerwehrtechnischer Beladung nach DIN 14530-5 (Ausgabe 11/2019) in Kombination mit DIN EN 1846-2
1 Fahrgestell für LF 10 Los-Nr.: 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stück Straßenallradfahrgestell zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10
Feuerwehrfahrzeugaufbau für ein LF 10 Los-Nr.: 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stück Feuerwehrfahrzeugaufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Feuerwehrtechnische Beladung für LF 10 Los-Nr.: 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stück Feuerwehrtechnische Beladung für Löschgruppenfahrzeug Lf 10
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 Fahrgestell für LF 10 Los-Nr.: 1
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrfahrzeugaufbau für ein LF 10 Los-Nr.: 2
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung für LF 10 Los-Nr.: 3
Ort: Dinkelscherben
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.