Markterkundung bzgl. der Phosphorrückgewinnung aus anfallender Klärschlammasche
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung bzgl. der Phosphorrückgewinnung aus anfallender Klärschlammasche
Mit der Änderung der Klärschlammverordnung vom 02.10.2017 ist die Münchner Stadtentwässerung (MSE) verpflichtet, spätestens ab dem 01.01.2029 den anfallenden Klärschlamm aus der Abwasseraufbereitung einer Phosphorrückgewinnung zuzuführen. Zur Entwicklung eines tragfähigen Entsorgungskonzepts für die anfallenden Klärschlammaschen, führt die MSE eine Markterkundung nach § 28 Vergabeverordnung (VgV) durch. Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens soll geklärt werden, ob und welche Möglichkeiten es für eine rechtskonforme Ascheentsorgung mit P-Rückgewinnung gem. AbfKlärV für die Klärschlammaschen ab 2029 gibt.
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Das Verfahren wird ergebnisoffen durchgeführt und ist für alle Beteiligten unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung oder Berücksichtigung in einem ggf. später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren – es handelt sich nicht um ein formelles Verfahren.
München
Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung wurde die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm bzw. Klärschlammasche ab dem Jahr 2029 gesetzlich festgelegt. Die MSE betreibt eine Monoklärschlammverbrennungsanlage am Standort des Klärwerk Gut Großlappen. Ziel dieses Markterkundungsverfahrens ist es, die Möglichkeiten einer gesetzeskonformen Klärschlammascheentsorgung ab 2029 bevorzugt in Form einer Dienstleistung zu erkunden.
Angesichts der geforderten P-Rückgewinnung ist die MSE als öffentliche Auftraggeberin bereit, sich über weitere Formen der Leistungserbringung mit den interessierten Marktteilnehmern auszutauschen. Die MSE ist vornehmlich an einer externen Dienstleistung interessiert. Dennoch sollen auch im Rahmen der Markterkundung weitere Formen der Zusammenarbeit, wie z. B. einer möglichen Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) für den Bau und Betrieb einer P-Rückgewinnungsanlage, betrachtet werden.
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Die Asche soll zur rechtskonformen Entsorgung mit Durchführung der geforderten P-Rückgewinnung vorzugsweise an einen Dienstleister übergeben werden, der gegen Zahlung einer Dienstleistungsvergütung die vollumfängliche Verwertung der Asche mit
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a) Abholung der Klärschlammaschen (ca. 10.000 t/a in 2029) am Standort der Verbrennungsanlage (Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstr. 287, 80939 München) des Auftraggebers und den Transport zur Weiterverarbeitung,
b) Durchführung der Phosphorrückgewinnung in einer Anlage des Dienstleisters,
c) Verwertung der erzeugten Phosphorprodukte und
d) Verwertung der entstandenen Rückstände vollumfänglich übernimmt.
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Um für den Bau und Betrieb einer technischen Anlage zur P-Rückgewinnung durch den Dienstleister eine tragfähige Planungsgrundlage zu schaffen ist eine längerfristige Vertragsbindung für die Bereitstellung der Aschen im Rahmen einer vergaberechtlichen Bestimmung vorstellbar.
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Es sind Verfahren erwünscht, bei denen eine Abtrennung von Schwermetallen auf dem/den Recyclingprodukt/en erfolgt. Eine verfahrenstechnische Festlegung zur Phosphorrückgewinnung erfolgt nicht.
Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum ist vertraglich individuell zu regeln, ein längerer Zeitraum als maximal 10 Jahre ist dabei grundsätzlich nicht vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
An der Maßnahme interessierte Personen bzw. Firmen geben bitte ihr Interesse formlos bei der unten genannten Adresse bekannt. Nach Eingang der Teilnahmebekundung erhalten geeignete Interessenten weitergehende Informationen u. a. zur Beschaffenheit von Klärschlamm und Asche (Analysen) und einen Rückmeldebogen mit begleitendem Fragenkatalog, sowie einer Vertraulichkeitserklärung. Die MSE behält sich vor, nach Erhalt des Rückmeldebogens und Abschluss der Markterkundung einzelnen Teilnehmern Gelegenheit zu geben, ihre Vorstellungen zur Erbringung der Dienstleistung und zu Vertragsinhalten im Rahmen eines zu vereinbarenden Gesprächstermins darzulegen. Die Gespräche sollen im Herbst 2023 stattfinden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags. Auch schließt die Nichtteilnahme an dieser Markterkundung gem. § 28 Abs. 1 VgV die Möglichkeit zur Beteiligung an einem späteren wettbewerblichen Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags nicht aus. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist für diese unverbindliche Markterkundung nicht eröffnet. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmenden durch die Teilnahme an dieser Markterkundung entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
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Frist zur Abgabe des Rückmeldebogens und ggf. eigener Unterlagen:
Bis zum Freitag, 08.09.2023, 12:00 Unr ist der Rückmeldebogen ggf. mit weiteren Unterlagen zur Vorstellung der angebotenen Leistung an nachfolgende Adresse zu senden:
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Landeshauptstadt München
Baureferat, Verwaltung und Recht
BAU-VZ 2
Zimmer 0.243
Friedenstraße 40
81671 München
Betreff: Markterkundung: Ascheentsorgung mit Phosphorrückgewinnung
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Die Berücksichtigung Ihres Rückmeldebogens für den weiteren, beschriebenen Verfahrensablauf können wir nur garantieren, wenn er bis zur vorgenannten Frist eingegangen ist. Spätere Meldungen sind für die Aufnahme in eine Interessentenkartei jedoch jederzeit möglich.