Metallbauarbeiten - Shed-Oberlichtbänder Referenznummer der Bekanntmachung: 2011HBA006_11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten - Shed-Oberlichtbänder
Ersatzneubau der Turnhalle der Schrader-Grundschule mit Erweiterung der Josef-Landes-Schule
Kaufbeuren
Vorbereitende Maßnahmen (Stat. Nachweis etc.)
Shed-Oberlichtbänder als Metallkonstruktion:
Halle: ca. L = 24,30 m, B= 2,065 m, H= 1,30+2,345 m
Nordseite ca. 60 Grad, verglast; Südseite ca. 30 Grad mit Dämmpaneel, für Befestigung UK bauseitige PV-Anlage geeignet; je Shed-Oberlichtband 2 Stk. Öffnungsflügel als Klappflügel inkl. Antrieb (Rauchabzug), Konstruktion als thermisch getrenntes Pfosten-Riegel-System mit ca. 50 mm Profilbreite, Achsraster ca. 1m, Uw-Wert Seite Verglasung mind. 1,10 W/m2K, Uw-Wert Seite Dämmpaneele mind. 0,59 W/m2K 8 Stk. Shed-Oberlichtbänder
Kopfbau: ca. L=3,44 m, mit Festverglasung, ohne PV, ansonsten wie Halle; 2 Stk. Shed-Oberlichtbänder inkl. unterer und seitl. Bauanschlüsse, Anschlussverblechung etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten - Shed-Oberllichtbäder
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland