Breitbandausbau, Markt Burgebrach Objektplanung Ingenieurbauwerke
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgebrach
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96138
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau, Markt Burgebrach Objektplanung Ingenieurbauwerke
Der Markt Burgebrach plant den Glasfaserausbau in Burgebrach.
Die Durchführung soll im Betreibermodell erfolgen wobei die baulichen Maßnahmen Tiefbau mit Leitungs-bau über den Markt Burgebrach erfolgen.
Grundlage für die Bearbeitung ist der FTTB-Masterplan und das geförderte Erschließungsgebiet.
Leistungsumfang u.a.:
- Planungsprozess
- Beschaffungsprozess
- Bauleitung
- Dokumentation
- Projektabschlussbesprechung
- Projektorganisation / Kommunikation
Eine detaillierte Aufstellung des Leistungsumfanges kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Baumaßnahme erfolgt in 4 Clustern à ca. 300 Anschlüssen.
Die vorläufig geschätzten Kosten umfassen ca. 2.300 Gebäude à 6.000 € netto (ohne Planungsleistungen).
Es handelt sich um eine nach BayGiBit (Ausbaustufen 1 – 4) bzw. um eine im Bund (Ausbaustufen 5 + 6) geförderte Maßnahme.
Ein Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland AG liegt bereits vor.
Kennzahlen:
- Ausbaustufe 1 – 4:1.277 Hausanschlüsse
- Ausbaustufe 5 + 6:1.084 Hausanschlüsse
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsprozess 2022 / 2023
- Bau- / Förderantrag 2022/2023
- Bauausführung ab Q4 / 2023 in 4 Clustern:
Bauzeit Cluster 1 Q4 / 2023 – Q3 / 2024
Bauzeit Cluster 2 Q4 / 2024 – Q3 / 2025
Bauzeit Cluster 3Q4 / 2025 – Q3 / 2026
Bauzeit Cluster 4Q4 / 2026 – Q3 / 2027
- Projektabschluss und Regelbetrieb einschl. Verwendungsnachweis Q4 / 2027
- Ausbaustufen 5 + 6 im Anschluss (bisher ohne Terminplanung)
Burgebrach
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Ingenieurbauwerke
(HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, §§ 41 ff)
für den Glasfaserausbau (Kabelbau nach Gruppe 4)
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 sowie Restleistungen LPH 1 + 2
-stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 3 + 4 + Restleistungen LPH 1 + 2, weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 9
-einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
-weitere Stufen gem. Vertragsmuster (Boorberg-Verlag)
Besondere Leistungen:
-Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4)
(Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
-örtliche Bauüberwachung
-IST-Aufnahme und Bewertung der vorhandenen FTTB-Infrastruktur
-Vertiefte Trassenplanung und Wegerechtssicherung mit Wegebaulastträger
-Unterstützung bei Anwohnergesprächen (geschätzter Aufwand ca. 50 h / Jahr) und Teilnahme an Bürgerversammlungen (3 Bürgerversammlungen pro Jahr)
-Aufnahme sämtlicher Baumaßnahmen im DGPS-Verfahren und als Bilddokumentation (Leitungsverlauf Längstrasse, neuralgische Punkte, Hausabzweige, Grundstücksübergang, Hausübergabepunkt, Abzweigmuffen, Schachtverteiler, Netzverteiler)
oGem. GIS-Nebenbestimmung des Bundes
oDatenformat im Standard ESRI Shape zur Weiterverarbeitung in marktgängigen Geoinformationssystemen (GIS)
ozusätzlich im Allgemeinen Datenformat .pdf
-Farbcodelisten (auch im Datenformat .pdf)
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke vgl. LPH 1 + 2 (Masterplan) als Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht.
Die vorliegenden Planungsleistungen sind zu bewerten und die Überprüfung / Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Breitbandausbau, Markt Burgebrach Objektplanung Ingenieurbauwerke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Staffelstein
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse: https://www.r-gf.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland