Auswahlverfahren Stationierung und Betrieb von sechs Rettungswagen (RTW) Referenznummer der Bekanntmachung: AV1D373C
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Konzessionen
Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essenbach
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://zrf-landshut.bayern/
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren Stationierung und Betrieb von sechs Rettungswagen (RTW)
Der ZRF Landshut beabsichtigt, sechs Dienstleistungskonzessionen zum Betrieb jeweils eines RTW an sechs verschiedenen Standorten im Rettungsdienstbereich Landshut zu vergeben. Für jede Konzession bzw. jeden Standort ist innerhalb dieses Verfahrens ein eigenes Los (Los 1 bis Los 6) vorgesehen. Die geplante Vertragslaufzeit erstreckt sich auf den Zeitraum von 01.07.2024 bis 30.06.2034.
Neben der Regelvorhaltung eines RTW an dem jeweiligen Standort ist auch die Erbringung von Leistungen des sog. Sonderbedarfs Gegenstand dieses Auswahlverfahrens.
Mengkofen
Mengkofen
Leistungsgegenstand des Loses ist die Stationierung und der Betrieb eines RTW am Standort. Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 168 Stunden pro Woche.
Kumhausen
Kumhausen
Leistungsgegenstand des Loses ist die Stationierung und der Betrieb eines RTW am Standort. Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche.
Landshut
Landshut
Leistungsgegenstand des Loses ist die Stationierung und der Betrieb eines RTW am Standort. Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 112 Stunden pro Woche.
Ergoldsbach
Ergoldsbach
Leistungsgegenstand des Loses ist die Stationierung und der Betrieb eines RTW am Standort. Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 168 Stunden pro Woche.
Langquaid
Langquaid
Leistungsgegenstand des Loses ist die Stationierung und der Betrieb eines RTW am Standort. Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 168 Stunden pro Woche.
Altdorf
Altdorf
Leistungsgegenstand des Loses ist die Stationierung und der Betrieb eines RTW am Standort. Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 168 Stunden pro Woche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien/-nachweise sind in Ziffer 12 lit. b) der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Auswahlunterlagen) im Einzelnen aufgeführt. Dort sind folgende Mindestanforderungen an die Eignung benannt:
1) Vorlage einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen bzw. von Zuschlagsverboten
2) Nachweis über das Vorliegen einer gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung
3) Benennung einer vergleichbaren Referenz im Bereich der Notfallrettung
4) Nachweis der fachlichen Eignung
5) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Ferner wird festgestellt, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, durch einen Aufwuchs des Leistungspotenzials auch Großschadenslagen zu bewältigen (Sonderbedarf).
Zuschlagskriterien (siehe näher Ziffer 12 lit. e) der Bewerbungsbedingungen) sind:
1) Leistungskosten (50 %)
2) Konzept Notfallrettung (50 %)
Vorrangig gelten die Angaben in den Auswahlunterlagen (s. dazu auch näher unten Ziffer VI.3).
Vorlage einer Genehmigung des Konzessionsnehmers nach Art. 21 Abs. 1 BayRDG oder eines genehmigungsfähiges Antrags - siehe näher Ziffer 13 der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Auswahlunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19 BayRDG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Die Bestimmungen der §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) finden nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine Anwendung (siehe dazu näher Ziffer 2 der Bewerbungsbedingungen - Teil A der Auswahlunterlagen). Die vorliegende europaweite Bekanntmachung erfolgt deshalb rein freiwillig und überobligatorisch. Mit dieser Bekanntmachung ist keinerlei Bindung an die Bestimmungen des Vergaberechts verbunden.
2. Das vorliegende Bekanntmachungsformular bietet nicht ausreichend Platz für die exakte Benennung aller Teilnahmeregeln und -kriterien. Daher sind diese oben unter Ziffern III.1.4) und III.2.2) nur zusammengefasst und teilweise verkürzt wiedergegeben. Im Einzelnen wird deshalb auf die betreffenden Ausführungen in Teil A der Auswahlunterlagen, dort unter Ziffern 12 bis 13 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Diese Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen gelten vorrangig. Im Fall von Widersprüchen sowie von Abweichungen sind stets die Angaben in den Bewerbungsbedingungen / Auswahlunterlagen maßgeblich.
3. Die Auswahlunterlagen werden über das Vergabeportal „aumass“ in elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar, unter dem oben bei bei Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Eine kostenfreie Registrierung bei aumass.de wird den Bewerbern dringend empfohlen!
4. Das Angebot ist über das oben genannte Vergabeportal unter dem bei Ziffer I.3) genannten Link einzureichen. Postalisch, persönlich, elektronisch oder per Fax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93014
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19 BayRDG sowie den einschlägigen Bestimmungen des BayVwVfG (siehe oben Ziffer VI.3) und Ziffer 2 der Bewerbungsbedingungen - Teil A der Auswahlunterlagen). Für das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen aus Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19 BayRDG sowie des BayVwVfG, ist das VG Regensburg zuständig.
Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Vertragsschluss über das Ergebnis der Auswahlentscheidung informiert. Der Zuschlag erfolgt frühestens 30 Tage nach Erteilung dieser Information. Die mitgeteilte Vergabeentscheidung kann innerhalb dieser 30-Tages-Frist angegriffen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93014
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]