Hybride Mehrachsige-Fertigungszelle für kombinierte Multimaterial-3D-Druck- und Fräsprozesse (Multihyb 3D) - PR85465 - 2720 - W Referenznummer der Bekanntmachung: PR85465 - 2720 - W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hybride Mehrachsige-Fertigungszelle für kombinierte Multimaterial-3D-Druck- und Fräsprozesse (Multihyb 3D) - PR85465 - 2720 - W
PR85465 - 2720 - W Hybride Mehrachsige-Fertigungszelle für kombinierte Multimaterial-3D-Druck- und Fräsprozesse (Multihyb 3D)
Fraunhofer-Institut für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik IWU
Kunststoffzentrum Oberlausitz
Standort: Technikum, Raum 105
Theodor-Körner-Allee 6
02763 Zittau
Das Ziel des Vorhabens ist die Beschaffung einer multifunktionalen, modular erweiterbaren
Hybridfertigungszelle zur kombinierten additiven und vorbereiteten subtraktiven Fertigung von Kunststoffbauteilen.
Die multifunktionale additive Fertigungszelle für Polymere-Bauteile ist sowohl hinsichtlich des zu verwendenden Kunststoffs als auch der additiven Applikationstechnologie (Granulatextruderdruck) zu konzipieren. Neben der additiven Kunststoffapplikation soll mit der hybriden Fertigungszelle zukünftig die nachträgliche subtraktive Bearbeitung der additive gefertigten Kunststoffbauteile über ein Fräsmodul möglich sein. Für die Fertigungszelle wird als Aktuator ein beim Auftraggeber vorhandener Roboter, Typ Stäubli TX200 beigestellt werden.
Die Steuerung des Gesamtsystems soll über eine adaptierbare CNC-Steuerung erfolgen.
SAB Mitteln
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1888b81bb3e-4944af4f614c0bc3
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1888b81bb3e-4944af4f614c0bc3
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1888b81bb3e-4944af4f614c0bc3
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de