Landkreis Regensburg - Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen Gesundheitsamt Referenznummer der Bekanntmachung: 007/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-regensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Regensburg - Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen Gesundheitsamt
Der Landkreis Regensburg beschafft als Sachaufwandsträger des Gesundheitsamtes für Stadt und Landkreis Regensburg IT-Beratungsleistungen im Wege einer Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Förderprogramms "Digitales Gesundheitsamts 2025".
Gesundheitsamt für Stadt & Landkreis Regensburg Altmühlstraße 3 93059 Regensburg
Der Landkreis Regensburg ist Sachaufwandsträger des staatlichen Gesundheitsamts für Stadt und Landkreis Regensburg als untere Gesundheitsbehörde. Um die im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten Mängel in der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens zu beheben, hat der Bund das umfangreiche Förderprogramm "Digitales Gesundheitsamt 2025" aufgelegt. Der Landkreis Regensburg hat einen Zuwendungsbescheid im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten.
Der Landkreis Regensburg sucht einen Partner zur Begleitung und Umsetzung des Förderprogramms. Dieser Partner soll folgende IT-Beratungsleistungen erbringen: In einem ersten Schritt soll der Partner die notwendige Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitsamt erstellen. Im Anschluss soll der Partner auf Grundlage der erstellten Digitalisierungsstrategie das Gesundheitsamt bei der Umsetzung des Förderprogramms bis zu dessen Abschluss (Erstellung des Verwendungsnachweises) beratend begleiten. Hierzu sind diverse Beratungsleistungen von Nöten, die die Projektsteuerung, die Mitarbeiterbeteiligung, die Erstellung eines Schulungskonzepts, die Erstellung einer Datenschutzabschätzung, die Umsetzung von IT-Notfallmaßnahmen und die Durchführung von Prozessworkshops umfassen.
Der Landkreis sucht deswegen einen Partner zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Beratungsleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]91
Internet-Adresse: https://www.digitalfabrix.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter müssen erklären, dass für sie keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder nachvollziehbar erläutern, dass sie trotz Vorliegens solcher Gründe wegen einer Selbstreinigung nach § 125 GWB nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen sind.
Bewerber-/Bieterfragen sind bis jeweils sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu stellen. Danach können Bieterfragen unbeantwortet bleiben, wenn kein korrekturbedürftiger Mangel in der Ausschreibung vorliegt.
Die Öffnung führt die Verfahrensbevollmächtigte der Auftraggeberin (Kontaktstelle) unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips durch.
Am Öffnungstermin dürfen Bieter oder ihre Bevollmächtigten nicht teilnehmen.
Der Öffnungstermin ist vorläufig und kann aus organisatorischen Gründen verschoben werden. Findet der Öffnungstermin später als eine Woche nach dem vorläufig festgelegten Termin statt, werden die Bieter benachrichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV63Z3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die
aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen
die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte
Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags
gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die
abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret
mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.