Neubau KiTa "Rösnerwiese'' - 1240.2 Zimmerer- und Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1240.2 Zimmerer+Fassade
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KiTa "Rösnerwiese'' - 1240.2 Zimmerer- und Fassadenarbeiten
Neubau KiTa "Rösnerwiese" in Bruckmühl
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistenschalung ca. 275 m²- Leistenschalung Fassade- Wärmedämmung Fassade, D = 260 mm- Unterkonstruktion Fassadenschalung- Fassadenbahn- RauhschalungFassadenplatten ca. 25 m²- Wandbekleidung HPL- Wärmedämmung Fassade- Unterkonstruktion Fassade- UnterspannbahnHolztrennwand Innenbereich- Wand 1 ca. 10 m²- Wand 2 ca. 10 m²- Wand 3 ca. 6 m²Vorgehängte Fassade ca. 500 m²- In elementierter Bauweise mit Gewindestangen- und Befestigungsbauteilen in Stahl
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bruckmühl
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.