Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF10 an die Gemeinde Thüngersheim Referenznummer der Bekanntmachung: HLF10 Thüngersheim
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thüngersheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF10 an die Gemeinde Thüngersheim
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26 in zwei Losen an die Gemeinde Thüngersheim - Feuerwehr Thüngersheim
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs bestehende aus Fahrgestell und Aufbau, HLF10 nach DIN 14530-26
Los 2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung eines HLF10 nach DIN 14530-26
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mind. drei Referenzen baugleicher oder vergleichbarer Fahrzeuge an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.