Neubau Kindertagesstätte in Veitsbronn - Dachabdichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 1180 Dachabdichtung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte in Veitsbronn - Dachabdichtung
Dachabdichtung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort.
BAUVORHABEN :
Ersatzneubau eines Kindergartens mit Kinderkrippenplätzen in Veitsbronn
Bauort:
Friedrichstrasse 10
90587 Veitsbronn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn vertreten durch Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und Erschließungs-GmbH beabsichtigt den Bau einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis behandelt: Gewerk Dachabdichtung.
Baubeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den
Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen
voraussichtlich bis zum 13.11.2023 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz
2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 56 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
Die auszuführenden Arbeiten sind mit den Folge- / Vorabgewerken sowie auf
den allgemeinen Bauablauf abzustimmen.
Ausführung/Materialien
- Der Leistungsbeschreibung liegt eine zweilagige Dachabdichtung aus Polymerbitumendachdichtungsbahnen mit in den Positionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführten Eigenschaften zugrunde
- Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern
und einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern
- Für Kiesschüttungen ist ungebrochener und von abschlämmbaren Bestandteilen weitgehend freier Kies zu verwenden
- Dampfsperren, das Hochführen der Dampfsperren im Bereich aufgehender
Bauteile wie Stahlbetonwände, Attiken, etc. wird in gesonderten Positionen vergütet, im Bereich von Dachdurchdringungen, Durchbrüchen wie Lichtkuppeln,
RWA´s, Rohrdurchführungen, etc. ist die Bahn konvektionsdicht zu verlegen
- Der Auftragnehmer hat ausreichend Vorhaltematerial bereitzuhalten, um bei
witterungsbedingten Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten Leistungen
bis zur Übergabe zu schützen
- Versatz / Überdeckung der Bahnen nach obig aufgeführten Vorschriften. Die
einzelnen Lagen sind grundsätzlich in einzelnen Arbeitsgängen aufzubringen
- Sofern in den Ausschreibungsunterlagen nicht differenziert vorgegeben, ist die
Mindestbefestigung entsprechend den Flachdachrichtlinien und den Herstellerangaben vorzunehmen
- Werden Befestigungselemente nicht im Überdeckungsbereich angeordnet,
müssen sie zusätzlich mit Flecken oder Streifen überklebt werden
- Bei Anschlüssen sind die Abdichtungslagen nicht direkt hochzuführen, sondern
in der Nähe der Ausrundungen oder über dem Anschlußkeil abzusetzen
- Die Bahnen der Fläche sowie der Anschlussbereiche sind durch den AN so
einzuteilen, dass im Bereich von Los- und Festflanschkonstruktionen weder
Längs- noch Kopfstöße zu liegen kommen
- Anschlüsse an begrenzende oder durchdringende Bauteile sind in Koordinierung mit den haustechnischen Gewerken Sanitär auszuführen
- Beim Einbau von Oberlichtern und RWA´s sind alle Anschlüsse gemäß den
Herstellerangaben auszuführen
- einzubauende Holzteile müssen mit einem zugelassenen und bitumenverträglichen Holzschutzmittel nach geltender DIN behandelt sein und sind falls erforderlich mit Einschnitten gegen Verwindungen zu versehen
- Alle Stahlteile, die nach dem Einbauen nicht mehr zugänglich sind, müssen
vorher einen entsprechenden Korrosionsschutz erhalten. Befestigungsmittel und
Kleineisenteile aller Art sind nur aus korrosionsbeständigen Stoffen zugelassen.
- Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung
durch Eis auszuwählen.
- Alle Holzteile sind von Beton-, Mauerwerks- und Stahlteilen durch Trennlagen
zu trennen.
- Bei Unstimmigkeiten zwischen Ausschreibungstexten und -Plänen ist Rücksprache mit den Architekten zu halten
- Bedenken in Bezug auf Umsetzbarkeit der ausgeschriebenen Konstruktion
sind mit Angebotsabgabe bekannt zu geben.
-Der Materialtransport auf dem Dach sollte, wenn möglich, nicht über die verlegte Dämmung erfolgen!
Angaben zum Schichtenaufbau, Dachneigung, Materialien etc. siehe Hinweistexte in Titeln sowie Leistungspositionen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.