Unterhalts- und Glasreinigung Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022CC000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landentwicklung.bayern.de/oberfranken
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, schreibt die Unterhaltsreinigung (Los 1) und die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für das Gebäude in Bamberg aus.
Bei der Unterhaltsreinigung (Los 1) beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 5.800m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 502.000m².
Bei der Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) beläuft sich die Grundfläche auf rund 1.500m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 3.000m².
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 4 Jahre.
Unterhaltsreinigung
Bamberg
Unterhaltsreinigung ALE Oberfranken
Los 1 Preis-/Leistungsverhältnis (%): 40/60 (Leistungskriterien: Qualitätssicherungskonzept (33,33 %), Personal- und Implementierungskonzept (33,33 %), Umweltkonzept (33,33 %))
Glas- und Rahmenreinigung
Glas- und Rahmenreinigung ALE Oberfranken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadtallendorf
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35260
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.