Trockenbau Referenznummer der Bekanntmachung: EFS-325
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Allershausen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85391
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbau
Baustelleneinrichtung
Vorsatzschalen Trockenbau Gipsfaserplatte Installation 220 m2
Vorsatzschalen Trockenbau Gipsfaserplatte 190 m2
Innenwände Trockenbau Gipsfaserplatte 150 m2
Abhangdecken Trockenbau Gipsfaserplatte 90 m2
Abhangdecken Akustikplatten aus magnesitgebundener Holzwolle 580 m2
Bekleidung Dachfläche Akustikplatten aus magnesitgebundener Holzwolle (Dachneigung 30°) 650 m2
Allershausen
Baustelleneinrichtung
Vorsatzschalen Trockenbau Gipsfaserplatte Installation 220 m2
Vorsatzschalen Trockenbau Gipsfaserplatte 190 m2
Innenwände Trockenbau Gipsfaserplatte 150 m2
Abhangdecken Trockenbau Gipsfaserplatte 90 m2
Abhangdecken Akustikplatten aus magnesitgebundener Holzwolle 580 m2
Bekleidung Dachfläche Akustikplatten aus magnesitgebundener Holzwolle (Dachneigung 30°) 650 m2
weitere Zwischenfristen:
Rohmontage + Unterkonstruktion KW 45 - 50 2023
Schliessen Wände + Vorsatzschalen KW 02- 06 2024
Fertigstellung Oberfläche + Schliessen Abhangdecken/Dachbekleidung KW 17-24 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Garching an der Alz
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Allershausen
Postleitzahl: 85391
Land: Deutschland