Ertüchtigung des Rudolf-Diesel-Gymnasiums in Augsburg,Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: 650 21 069 02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung des Rudolf-Diesel-Gymnasiums in Augsburg,Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
Die Stadt Augsburg plant die Ertüchtigung des Rudolf-Diesel-Gymnasiums in Augsburg für den Bauabschnitt 3 bis 5.
Gegenstand sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäudegem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
86163 Augsburg, Peterhofstraße 9
Die Stadt Augsburg plant die Ertüchtigung des Rudolf-Diesel-Gymnasiums, Peterhofstraße 9 in Augsburg.
Gegenstand sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Die Maßnahmen sollen in mehreren Bauabschnitten (BA 3 bis 5) durchgeführt werden. Die Bauabschnitte 1 und 2 sind bereits abgeschlossen.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Das Büro, welches die Leistungsphasen 1-4 des BA 3 bis 5 sowie die BA 1 und 2 bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass dieses vorbefasste Büro zur Vergabeverhandlung eingeladen wird, so werden die erarbeiteten Unterlagen allen Teilnehmern, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer auf den selben Wissenstand wie das vorbefasste Büro zu bringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
Voraussichtlicher Zeitplan:
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich ab Ende März 2023 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Anfang/Mitte Juni 2023. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der Baubeginn des BA 3 soll ca. im August 2024 erfolgen. Die Fertigstellung des BA 5 ist bis November 2028 vorgesehen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 5, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 6-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: 86152 Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekamme
Ort: München
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland