Durchführung von Messeauftritten der LHM bei den Immobilienmessen Expo Real und MIPIM Referenznummer der Bekanntmachung: RAW-KONZVG-2023-2026
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8923300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/referat-arbeit-wirtschaft.html
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Messeauftritten der LHM bei den Immobilienmessen Expo Real und MIPIM
Die Landeshauptstadt München ist seit vielen Jahren auf den internationalen Immobilienmessen MIPIM und Expo Real mit einem Stand vertreten. Die lange Zeit in eigener Verantwortung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko kostendeckend erfolgte Veranstaltertätigkeit wurde im 2017 erstmals an einen privaten Anbieter ausgeschrieben. Auch für die kommenden Jahre soll die Durchführung der Messeauftritte an einen privaten Anbieter vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Einem Teilnahmewettbewerb folgt ein Verhandlungsverfahren. Der Konzessionär betreibt den Stand auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Die einzelnen Stände werden an Unternehmen der Münchner Immobilienwirtschaft vermarktet. Der Konzessionär ermöglicht es der LHM, Standort- und Standentwicklungsthemen sowie städtische Projekte vorzustellen und Standortmarketing für den Wirtschaftsstandort München zu betreiben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Konzessionär stellt einen zeitgemäßen und professionellen Messeauftritt sicher. Hauptziel des Messeauftritts ist, den Wirtschafts- und Immobilienstandort München zusammen mit wichtigen und ausgewählten Partnern der Münchner Immobilienwirtschaft national und international zu positionieren, sowie Münchner Entwicklungen, Projekte und übergeordnete Standort- und Stadtentwicklungsthemen vorzustellen und zu diskutieren. Dabei müssen Standpartner, Stand, Veranstaltungsprogramm und Kommunikationsmittel den Münchner Wirtschaftsstandort angemessen transportieren. Die LHM überträgt dem Konzessionär die Nutzungsrechte am Corporate Design des Auftritts des Immobilienstandortes München einschließlich der bisher verwendeten Grafiken, Logos und des Key Visuals. Die LHM koordiniert die Teilnahme relevanter städtischer politischer Entscheidungsträger und der Arbeitsebene. Die Teilnahme von Oberbürgermeister oder Bürgermeister wird in Aussicht gestellt. Der Konzessionär hat das Recht, den Stand an Anschließer zu einem angemessenen Entgelt zu vermarkten. Das speziell für die Immobilienmessen entwickelte Design, das sich am Corporate Design der Landeshauptstadt München orientiert, kann weiterentwickelt werden und ist mit der LHM abzustimmen. Das Design von Expo Real und MIPIM ist zusammenzuführen, der Wiedererkennungswert und die Identifikation mit dem Immobilien- und Wirtschaftsstandort München von beiden Messeauftritten auf Expo Real und MIPIM sind sicherzustellen. Der Konzessionär führt die Messen, die jeweils eine Reihe von Veranstaltungen (moderierte Diskussionsrunden, Präsentationen) beinhalten, durch. Die Veranstaltungen sind zu dokumentieren.
- Kriterium: Vermarktungs- und Kommunikationskonzept (Marketingkonzept) Expo Real und MIPIM(10)
- Kriterium: Projektorganisation Expo Real und MIPIM(50)
- Kriterium: Gestaltungskonzept Messestand(30)
- Kriterium: Personalorganisationskonzept (Unterkriterium a) Kenntnisse und Erfahrungen des eingesetzten Personals und b) Personalplan)(10)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.