Durchführung von Messeauftritten der LHM bei den Immobilienmessen Expo Real und MIPIM Referenznummer der Bekanntmachung: RAW-KONZVG-2023-2026
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8923300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/referat-arbeit-wirtschaft.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Messeauftritten der LHM bei den Immobilienmessen Expo Real und MIPIM
Die Landeshauptstadt München ist seit vielen Jahren auf den internationalen Immobilienmessen MIPIM und Expo Real mit einem Stand vertreten. Die lange Zeit in eigener Verantwortung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko kostendeckend erfolgte Veranstaltertätigkeit wurde im 2017 erstmals an einen privaten Anbieter ausgeschrieben. Auch für die kommenden Jahre soll die Durchführung der Messeauftritte an einen privaten Anbieter vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Einem Teilnahmewettbewerb folgt ein Verhandlungsverfahren. Der Konzessionär betreibt den Stand auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Die einzelnen Stände werden an Unternehmen der Münchner Immobilienwirtschaft vermarktet. Der Konzessionär ermöglicht es der LHM, Standort- und Standentwicklungsthemen sowie städtische Projekte vorzustellen und Standortmarketing für den Wirtschaftsstandort München zu betreiben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Konzessionär stellt einen zeitgemäßen und professionellen Messeauftritt sicher. Hauptziel des Messeauftritts ist, den Wirtschafts- und Immobilienstandort München zusammen mit wichtigen und ausgewählten Partnern der Münchner Immobilienwirtschaft national und international zu positionieren, sowie Münchner Entwicklungen, Projekte und übergeordnete Standort- und Stadtentwicklungsthemen vorzustellen und zu diskutieren. Dabei müssen Standpartner, Stand, Veranstaltungsprogramm und Kommunikationsmittel den Münchner Wirtschaftsstandort angemessen transportieren.
Die LHM überträgt dem Konzessionär die Nutzungsrechte am Corporate Design des Auftritts des Immobilienstandortes München einschließlich der bisher verwendeten Grafiken, Logos und des Key Visuals. Die LHM koordiniert die Teilnahme relevanter städtischer politischer Entscheidungsträger und der Arbeitsebene. Die Teilnahme von Oberbürgermeister oder Bürgermeister wird in Aussicht gestellt. Der Konzessionär hat das Recht, den Stand an Anschließer zu einem angemessenen Entgelt zu vermarkten. Das speziell für die Immobilienmessen entwickelte Design, das sich am Corporate Design der Landeshauptstadt München orientiert, kann weiterentwickelt werden und ist mit der LHM abzustimmen. Das Design von Expo Real und MIPIM ist zusammenzuführen, der Wiedererkennungswert und die Identifikation mit dem Immobilien- und Wirtschaftsstandort München von beiden Messeauftritten auf Expo Real und MIPIM sind sicherzustellen. Der Konzessionär führt die Messen, die jeweils eine Reihe von Veranstaltungen (moderierte Diskussionsrunden, Präsentationen) beinhalten, durch. Die Veranstaltungen sind zu dokumentieren.
- Kriterium: Vermarktungs- und Kommunikationskonzept (Marketingkonzept) Expo Real und MIPIM(10)
- Kriterium: Projektorganisation Expo Real und MIPIM(50)
- Kriterium: Gestaltungskonzept Messestand(30)
- Kriterium: Personalorganisationskonzept (Unterkriterium a) Kenntnisse und Erfahrungen des eingesetzten Personals und b) Personalplan)(10)
Keine Losvergabe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss je-des Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
2. Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Unternehmen, z. B. durch aussagekräftiges Organigramm mit allen verbundenen Unternehmen.
3. Kopie Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate). Bei Bietergemeinschaften jeweils einzeln nachzuweisen.
1. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung:
Mindest-Deckungssummen:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
- Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
- allg. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen stehen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
2. Erklärung zum mittleren Jahresumsatz der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020, 2019, 2018): Mind. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) Gesamtumsatz
3. Zahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich freier Mitarbeiter (2022, 2021, 2020, 2019, 2018): Mind. 3 Beschäftigte
4. Allgemeine Angaben zur Unternehmensstruktur / Dienstleistungspalette: Bieter haben Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur und den Umfang der Dienstleistungspalette.
Dem Angebot sind mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die jeweils die Durchführung von Messeauftritte mit den relevanten Leistungen umfassen (Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Messeauftrittes), und in den letzten 10 Jahren (2022 – 2013) erbracht wurden, beizufügen; Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
• Name und Anschrift des Auftraggebers
• Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages mit den erbrachten Liefer- und Dienstleistungen
• Art der Leistungserbringung (als Hauptauftragnehmer/Nachunternehmer)
• Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz
• Ausführungsjahr
• Auftragswert/Umsatz in EUR netto
• Fotodokumentation (5-10 Fotos des Messeauftritts)
• Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Auftraggebers mit Telefonnummer
Eine Höchstzahl einzureichender Referenzen besteht nicht. Eine Referenz kann im Rahmen des Auswahlverfahrens mehrfach verwendet werden bzw. mehrfach und unter verschiedenen inhaltlichen Anforderungen Berücksichtigung finden.
siehe Konzessionsvertrag (u.a. durchgehende Betriebshaftpflichtversicherung etc.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Teilnahmewettbewerb:
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren nach der KonzVgV mit vorausgehendem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein.
Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben. Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist, dass der Teilnahmeantrag bis zu dem unter Ziff. V.1) des Verfahrensbriefs genannten Termin über die Vergabeplattform eingeht (she. auch Ziff. IV 2.2. dieser Bekanntmachung). Für den Teilnahmeantrag sind die Formblätter zu verwenden, die auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können. Hierzu ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache elektronisch über die Deutsche eVergabe einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag und dem Angebot beizufügen sind, ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen und dem Verfahrensbrief.
3. Da es sich um eine elektronische Ausschreibung handelt, bitten wir zu beachten, dass Anfragen/Rückfragen nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie über die vorgesehene Vergabeplattform eingehen. Postalisch, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Weise an die Kontaktstelle gerichtete Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Sämtliche Kommunikation hat ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe stattzufinden, um sicherzustellen, dass eine angemessene Verfahrensdokumentation zu jeder Zeit gewährleistet ist. Die Beantwortungen der Fragen werden auf vorbezeichneten Vergabeplattform veröffentlicht. Eine rechtzeitige Beantwortung der Anfragen/Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Anfragen/Rückfragen bis spätestens sechs Werktage vor Ablauf der Frist über die Vergabeplattform eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist. Gleiches gilt für Anfragen/Rückfragen zum Angebot, den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren innerhalb der Angebotsfrist. Diese sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote möglich ist.
4. Der Auftraggeber wird maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auffordern.
5. Die Teilnahmeanträge werden in einem dreistufigen Verfahren überprüft:
-1.: Prüfung der formalen Anforderungen,
-2.: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen,
-3.: Prüfung der wirtschaftlichen/finanziellen und technisch/beruflichen Leistungsfähigkeit.
Sind mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies erfolgt durch anhand festgelegter objektiver Kriterien. Die Kriterien dazu sind der Anlage "Verfahrensbrief" unter Ziff. V.6.2 zu entnehmen. Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann nach den Auswahlkriterien maximal 105 Punkte erreichen. Sofern Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe Punktzahl erreichen und zugleich zu den 3 besten Bewerber/Bewerbergemeinschaften gehören, entscheidet das Los über die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
6. Für die Eignungsprüfung ist zwingend das vorgegebene Formblatt "Teilnahmeantrag" zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der vorgenommenen Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen die Angaben zu hinterfragen und ggfs. Nachweise zu verlangen oder nachzufordern.
7. Die Nachweisführung der Eignung kann grundsätzlich auch durch Einreichen einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) – https://espd.eop.bg/espd-web/filter?lang=de – mit dem Angebot erfolgen. Alternativ kann auch die Eintragung in die Liste des Vereins für Qualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) angegeben werden. In diesem Fall sind darüberhinausgehende, auftragsspezifische Erklärungen/Nachweise zusätzlich mit dem Angebot einzureichen , wenn diese als Mindestanforderungen definiert sind. Bieter haben selber zu prüfen, welche Mindestanforderungen der Ausschreibung durch das Präqualifikationsverzeichnis/durch die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgedeckt werden und welche Erklärungen/Nachweise ergänzend einzureichen sind. Auf das Risiko von Unvollständigkeiten des Teilnahmeantrages wird hingewiesen sowie darauf, dass eine Nachweisführung durch Einreichen einer EEE nicht von dem Ein-reichen der mit den darin enthaltenen Erklärung verbundenen und angeforderten Nachweise befreit.
8. Ist der Teilnahmeantrag und/oder das Angebot unvollständig, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der gesetzlichen Vorgaben nachfordert oder der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird. Ein Anspruch auf Nachforderung oder Rücksendung der Unterlagen besteht nicht.
II. Verhandlungsverfahren
1. Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Dieses Erstangebot ist vollständig auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen und muss zuschlagsfähig sein.
2. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Anspruch auf Verhandlungen besteht nicht. Sofern der Auftraggeber nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden alle Bieter mit wertbaren Angeboten zu einer Verhandlung eingeladen.
3. Die Erstangebote der Bieter werden dann im Rahmen von Bietergesprächen erörtert. Bieter, über deren Angebot verhandelt worden ist, werden zur Abgabe eines überarbeiteten und endgültigen Folgeangebotes aufgefordert.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, im Anschluss an eine erste Verhandlungsrunde eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Abweichungen des Erstangebots und aller Folgeangebote von den Vorgaben der Vergabeunterlagen von dem jeweiligen Bieter/der jeweiligen Bietergemeinschaft eine Aufklärung dahingehend zu fordern, die Konformität des Erst- und der Folgeangebote sicherzustellen. Angebote, die nicht mit den Vergabeunterlagen übereinstimmen können ausgeschlossen werden.
6. Alle Formblätter sind erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
7. Die Zuschlagskriterien sowie deren Wertung ergeben sich aus Ziff. II.2.5) dieser Bekanntmachung sowie im Einzelnen aus dem Verfahrensbrief und dort Ziff. V.8. Danach können Bieter in verschiedenen qualitativen Kriterien max. 100 Wertungspunkte erreichen. Auf das Angebot mit den meisten Wertungspunkten wird der Zuschlag erteilt (wirtschaftlichstes Angebot). Einzelheiten nebst den jeweiligen Unterkriterien können dem Verfahrensbriefs, dort Ziff. V. 8), entnommen werden.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist.
9. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben. Dies insbesondere dann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann oder bis zum Ablauf der Teilnahmefrist weniger als drei Teilnahmeanträge eingehen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Gleiches gilt für die Angebotsphase bei weniger als drei wertbaren Angeboten.
10. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe mehrere Hauptangebote ist nicht zugelassen.
11. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebots wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
12. Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Vergabestelle hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen.
13. Für alle weiteren Details wird auf diesen Bekanntmachungstext, den Verfahrensbrief und die Vergabeunterlagen ausdrücklich verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.