Ingenieurleistungen Bauwerk 113-5 Isarbrücke bei Oberhummel Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 071-217825
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Bauwerk 113-5 Isarbrücke bei Oberhummel
Leistungen der Objektplanung eines konstruktiven Ingenieurbauwerks für Verkehrsanlagen gemäß §41ff HOAI , Leistungsphasen 1-9 , Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §49ff HOAI, Leistungsphasen 1-6 und 8 und Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gemäß §45ff HOAI, Leistungsphasen 1-9, jeweils bei stufenweiser Beauftragung.
Der Landkreis Freising plant das Bauwerk 113-5 Isarbrücke bei Oberhummel in den kommenden Jahren zu erneuern. Hierfür werden v.g. Ingenieurleistungen benötigt.
Die Pfeiler und Widerlager der bestehenden Brücke sollen erhalten bleiben. Optional ist die gesamte Brücke zu erneuern.
Bauort: Isarbrücke südwestlich von Oberhummel, 85416 Langenbach, Isarstraße kommend von Oberhummel
Grobkostenschätzung: KGR 200-700 ca. 9 Mio Euro brutto
Termine:
Planungsbeginn umgehend nach Beauftragung
Oberhummel 85416 Langenbach
Der Landkreis Freising plant das Bauwerk 113-5 Isarbrücke bei Oberhummel in den kommenden Jahren zu erneuern. Hierfür werden Ingenieurleistungen benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]