Heiners - Neubau am Heiner-Metzger-Platz 1 - Blitzschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 4.4.02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heiners - Neubau am Heiner-Metzger-Platz 1 - Blitzschutz
Blitzschutz- Erdungsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In zentraler Lage der Neu-Ulmer Innenstadt entsteht ein Mehrzweckgebäude auf einem knapp 4.000 m² großem Grundstück. Das Bestandsgebäude ist bereits vollständig abgebrochen und die Verbauarbeiten befinden sich in den letzten Zügen. Auf diesem Areal entsteht ein Nutzungsmix aus Stadtbibliothek, Kultur und Begegnung, Gastronomie und Einzelhandel, Büroflächen, Praxisflächen sowie Wohnungen und einer Tiefgarage.Grundstücksfläche ca. 3.920 m² (ohne HMP)Nutzfläche oberirdisch ca. 10.250Inhalte der Ausschreibung – Aufgaben des AN:- Ringerder / Funktionspotentialausgleich- äußerer Blitzschutz mittels Fangstangen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.