Kopierpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 2021006204
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kopierpapier
Gegenstand des Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kopierpapier für einen Zeitraum von drei Jahren mit Option auf Verlängerung um ein Folgejahr zu den Bedingungen dieser Vergabeunterlagen zu vergeben.
Lieferung von Kopierpapier wie folgt:
Pos. 1 - KOPIERPAPIER A4 80 g, weiß_ 69.000 PAK = 500 BL (Gesamtmenge pro Jahr)
Pos. 2 - KOPIERPAPIER A3 80 g, weiß_200 PAK = 500 BL (Gesamtmenge pro Jahr)
Pos. 3 - KOPIERPAPIER A4 80 g, weiß, 2-fach gelocht_ 8.000 PAK = 500 BL (Gesamtmenge pro Jahr)
Bei den Mengenangaben handelt es sich um prognostizierte Mengen, die sich auf den durchschnittlichen
Jahresbedarf beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kopierpapier
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragsnehmers nicht bekannt gegeben.
Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß 10 Kalendertage nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind - spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.