ODV-Vergabe Rhön-Grabfeld
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neustadt
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhoen-grabfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
ODV-Vergabe Rhön-Grabfeld
Durchführung von Personenverkehrsdiensten im Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Östliches Grabfeld im Landkreis Rhön-Grabfeld
Zur Vergabe kommen Personenverkehrsdienste im Landkreis Rhön-Grabfeld im Bediengebiet "Östliches Grabfeld" mit zwei Regel- und einem Verstärkerfahrzeug.
Es handelt sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt wird.
Die Betriebsaufnahme hat am 01.09.2023 zu erfolgen. Der Betrieb endet nach 48 Monaten am 31.08.2027.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die im vertragsgegenständlichen Verkehr nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge, soweit technisch machbar, mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97461
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).