Rahmenvereinbarung IT-Arbeitsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z42-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung IT-Arbeitsplatz
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Desktops-PCs, Monitoren und mobilen PCs sowie begleitende Instandhaltungs-, Dienst-, Entsorgungs- und Wiederverwertungsleistungen durch den Auftragnehmer auf Abruf, als auch die Erbringung von Leistungen zur Integration der neuen Hardware in das IT-Gesamtsystem des Auftraggebers durch den Auftragnehmer.
Stadtgebiet der Landehauptstadt München
Mit der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung "IT-Arbeitsplatz" wird ein Systemintegrator gesucht, der folgende Leistungen für den Auftraggeber erbringt:
1. Lieferung und Instandhaltung vom IT-Arbeitsplätzen:
OEM Microsoft -Lizenzen
Desktop-PC's incl. Zubehör (Maus,Tastatur)
Monitore
Mobile PC's (Notebooks) incl. Zubehör (Taschen, Rucksäcke)
2. Dienstleistungen / weitere Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit für die IT-Arbeitsplätze:
2.1 Abbildung einer virtuellen Filiale der LHM mit
Durchführung von Vorinstallationen (initiale Softwareinstallation)
Durchführung von Life-Cycle Vorgängen (Roll-Outs)
Unterstützung und Durchführung von Umzügen
Inbetriebnahme von Geräten
2.2 Lagerung von Geräten
2.3 weitere mit den PCs verbundenen Dienstleistungen:
Entsorgung bzw. Verwertung von Geräten
Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit folgendem Schätzwert: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Der Höchstwert beträgt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1886cb56a65-19db3839694f30db
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1886cb56a65-19db3839694f30db
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1886cb56a65-19db3839694f30db
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 12.07.2023 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
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Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
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Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Insbesondere aufgrund der hochgradigen Komplexität eines jeden IT-Arbeitsplatzes und bestehenden Abhängigkeiten der einzelnen Leistungsbestandteile untereinander ist eine leistungsübergreifende weitreichende Gesamtverantwortung des geeigneten und qualifizierten Auftragnehmers bzw. Technologiepartners erforderlich. Die LHM benötigt einen kompetenten Technologiepartner, der in der Lage ist, sich schnell und fachlich hochqualifiziert einen Gesamtüberblick über das IT-System der LHM zu verschaffen, seine Struktur und seine Ziele zu verstehen, Schnittstellen zu definieren, Herausforderungen zu bewältigen, Technologiefortschritte umzusetzen, Produktzyklen abzuwickeln, Interoperabilität herzustellen, auftretende Probleme zu lösen und dabei der LHM sowohl kaufmännisch wie technisch auch in ungeplanten Sonder- und Krisensituationen umfassend zur Seite zu stehen. Vorliegend geht es um die unabdingbaren Voraussetzungen zur Erreichung definierter und (sicherheits-)technisch, lizenz- und urheberrechtlich, kaufmännisch, politisch und logistisch unabdingbarer Ziele.
Dies ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt und nur mit einer Gesamtvergabe zu verwirklichen. Nach Abwägung aller für und gegen eine Losaufteilung sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der LHM klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen, weil eine Gesamtvergabe aus wirtschaftlichen und technischen Gründen erforderlich ist (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).
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Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
Es muss ausnahmsweise vom Gebot der Herstellerneutralität abgewichen werden, um die Leistungserbringung gemäß dem beschriebenen Beschaffungsziel zu sichern.
Die Abweichung bezieht sich ausschließlich auf Bereiche der Lieferleistungen. Der Auftraggeber muss eine dauerhafte Versorgungssicherheit für die Nutzer*innen garantieren. Nötigenfalls ist damit ein schneller Wechsel zwischen den Produkten verschiedener Hersteller für den Auftraggeber unabdingbar. Dabei müssen während der Vertragslaufzeit technische Interoperabilitäten ausgeschlossen bzw. auf ein Minimum reduziert werden. Mithin hat sich der Auftraggeber entschieden bestimmte Hersteller mit vergleichbaren Systemeigenschaften vorzugeben. Nur unter Verzicht der Herstellerneutralität lassen sich die zu verwirklichenden Ziele der Versorgungssicherheit, Flexibilität sowie der schnellen Reaktionsfähigkeit umfassend sicherstellen. Die Vorgabe ist vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt.
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Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).